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Klasse B78

Der Automatikführerschein, in der Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 eingetragen, erlaubt das Fahren von Pkw ohne Schaltgetriebe. Die praktische Prüfung wird dabei auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt. Das kann die Ausbildung vereinfachen, bringt aber eine Einschränkung mit sich, die sich später aufheben lässt. Dieser Beitrag erklärt Voraussetzungen, Grenzen und den Weg zur uneingeschränkten Klasse B.

Was die Schlüsselzahl 78 bedeutet

Die Schlüsselzahl 78 im Führerschein bedeutet, dass nur Fahrzeuge mit automatischem Getriebe gefahren werden dürfen. Als Automatik gelten Fahrzeuge ohne Kupplungspedal, außerdem Elektrofahrzeuge, die kein klassisches Schaltgetriebe besitzen. Ansonsten gelten für die Klasse B dieselben Regeln wie für den regulären Pkw-Führerschein, etwa Mindestalter, Anhängerregelung und Probezeit. Die Grundlagen stehen auf der Seite zur Klasse B und BF17.

Für wen sich die Automatikprüfung eignet

Die Prüfung auf Automatik kommt besonders in Frage, wenn:

  • überwiegend Elektro- oder Hybridfahrzeuge gefahren werden sollen
  • das Schalten in der Ausbildung Schwierigkeiten bereitet und die Konzentration auf den Verkehr im Vordergrund stehen soll
  • körperliche Einschränkungen die Bedienung einer Kupplung erschweren

Zu beachten ist, dass in Deutschland viele Fahrzeuge, vor allem gebrauchte, weiterhin ein Schaltgetriebe haben. Auch Mietwagen im Ausland sind häufig Schaltwagen. Mit der Schlüsselzahl 78 sind diese nicht erlaubt.

Ausbildung und Prüfung

Theoretische Ausbildung und Theorieprüfung unterscheiden sich nicht von der normalen Klasse B. Die Fahrstunden und die praktische Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug der Fahrschule statt. Der Umfang der Sonderfahrten, also Überland, Autobahn und Dunkelheit, entspricht den Vorgaben der Klasse B. Für die Prüfung selbst gelten dieselben Anforderungen wie bei einem Schaltwagen, nur die Bedienung des Getriebes entfällt. Nicht jede Fahrschule bietet Automatikfahrzeuge an, im Fahrschulverzeichnis lässt sich gezielt danach suchen.

Von der Schlüsselzahl 78 zur Schlüsselzahl 197

Seit dem 1. April 2021 gibt es die Möglichkeit, die Beschränkung aufzuheben. Wer vor der Prüfung einen Nachweis über eine praktische Fahrausbildung auf einem Schaltwagen vorlegt, erhält trotz Prüfung auf Automatik die Schlüsselzahl 197. Diese steht für eine Klasse B ohne Automatikbeschränkung. Als Nachweis werden mindestens zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sowie eine mindestens 15 Minuten dauernde Testfahrt mit einem Fahrlehrer verlangt.

Wer bereits die Schlüsselzahl 78 besitzt, kann den Schaltnachweis auch nachträglich erbringen. Die Beschränkung wird dann bei der Fahrerlaubnisbehörde gestrichen und die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Dafür wird der Kartenführerschein mit dem Nachweis der Fahrschule vorgelegt. Das Verfahren und die Gebühren können je nach Behörde unterschiedlich ausfallen und sind vor Ort zu erfragen.

Gültigkeit im Ausland

Die Schlüsselzahl 78 ist ein Bestandteil der Fahrerlaubnis und wird in anderen EU-Staaten in der Regel ebenfalls beachtet, da sie im Führerschein vermerkt ist. Vor Reisen mit Mietwagen sollte daher geprüft werden, ob ein Automatikfahrzeug gebucht werden kann.

Entscheidungshilfe: Automatik oder Schaltwagen

Die Wahl hängt von den persönlichen Plänen ab. Wer absehbar nur Elektroautos oder Fahrzeuge mit Automatikgetriebe nutzt, kommt mit der Schlüsselzahl 78 gut aus. Wer dagegen oft auf wechselnde Fahrzeuge angewiesen ist, etwa im Beruf, bei Fahrgemeinschaften, im Freundeskreis oder bei Mietwagen im Urlaub, profitiert von der uneingeschränkten Klasse B. Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist der Markt mit Schaltgetriebe nach wie vor größer, was die Auswahl und teils auch den Preis beeinflusst.

Ein Mittelweg ist die Prüfung auf Automatik mit vorherigem Schaltnachweis. Dafür entstehen Zusatzkosten für mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen, die Fahrerlaubnis ist danach jedoch nicht beschränkt. Die Kosten für Fahrstunden und Gebühren der Behörde sind regional unterschiedlich und bei der Fahrschule beziehungsweise dem Straßenverkehrsamt zu erfragen.

Probezeit und Besonderheiten

Für die Schlüsselzahl 78 gelten die gleichen Regeln zur Probezeit wie für jede andere Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Probezeit dauert zwei Jahre, in dieser Zeit gilt ein Alkoholverbot, und Verstöße können zu einem Aufbauseminar oder einer Verlängerung führen. Der Eintrag bleibt im Dokument bestehen, bis die Beschränkung offiziell gestrichen wurde.

Häufige Fragen

Darf mit der Schlüsselzahl 78 ein Elektroauto gefahren werden?

Ja, Elektrofahrzeuge ohne Schaltgetriebe gelten als Automatik und sind erlaubt.

Ist die Prüfung auf Automatik einfacher?

Die Anforderungen sind dieselben. Lediglich das Schalten entfällt, sodass mehr Aufmerksamkeit auf den Verkehr bleibt.

Wie lässt sich die Beschränkung aufheben?

Durch einen Nachweis von mindestens zehn Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Schaltwagen und die Eintragung der Schlüsselzahl 197 bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Gilt die Regelung auch für den Führerschein ab 17?

Ja, sie gilt für Klasse B und BF17.

Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Auskünfte der Behörden.

Passende Ausbildungsbetriebe für diese Führerscheinklasse sind im Fahrschulverzeichnis zu finden: Fahrschulen in der Nähe finden.

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