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Reform 2027 Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 8 Min.

Fahrschulreform 2027: Alle Änderungen der Führerscheinausbildung im Überblick

Weniger Sonderfahrten, Online-Theorie, eine kürzere Prüfung und öffentliche Bestehensquoten: Das ist für den Führerschein geplant und das bedeutet es für Fahrschüler und Fahrschulen.

Die Reform in vier Zahlen

12 → 3
Sonderfahrten
Überland, Autobahn, Dunkelheit
ca. -30 %
Prüfungsfragen
1.169 auf rund 840 (Klasse B)
55 → 40
Minuten Prüfung
Fahrzeit 25 statt 30 Minuten
7 Std.
Schaltkompetenz
Überwiegend im Simulator

Worum geht es bei der Fahrschulreform 2027?

Die Bundesregierung will die Fahrausbildung neu ordnen: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und am Ende ein Führerschein, der günstiger werden kann. Betroffen sind Theorie, Praxis, Prüfungen, die Ausbildung der Fahrlehrer sowie Preise und Erfolgsquoten.

Wichtig: Vieles ist noch Planung. Termine und Details können sich im weiteren Verfahren ändern. Wir konzentrieren uns auf den Pkw-Führerschein der Klasse B.

Das Wichtigste in Kürze

  • Theorie wahlweise in Präsenz oder online
  • Nur noch 3 Pflicht-Sonderfahrten
  • Gekürzter Fragenkatalog, einfachere Bewertung
  • Kürzere Prüfung, vorher Probefahrt
  • Bestehensquoten und Preise werden öffentlich

Theorie: Drei Formate, frei kombinierbar

Bisher ist Präsenzunterricht Pflicht (14 Doppelstunden für den Pkw). Künftig zählt digitaler Unterricht gleichwertig. Die Prüfungsinhalte bleiben gleich.

Präsenz

Unterricht in der Fahrschule wie bisher.

Digital synchron

Live-Unterricht online mit Lehrer.

Digital asynchron

Selbstlernen, zum Beispiel per Lern-App.

Weniger Bürokratie und ein schlankerer Fragenkatalog

Entfällt für Fahrschulen

  • Detaillierte Raumvorgaben (Arbeitsstättenverordnung genügt)
  • Vorgaben zu Lehr- und Lernmitteln
  • Aushang des Ausbildungsplans
  • Viele Aufzeichnungs- und Nachweispflichten
  • Regelkontrolle alle zwei Jahre, künftig nur anlassbezogen

Fragenkatalog Klasse B

1.169
bisher
~840
neu
  • Eine Frage entspricht einem Punkt
  • Sicherheitsfragen dürfen nicht falsch sein
  • Wissensumfang bleibt gleich

Nur noch 3 statt 12 Sonderfahrten

Bisher sind 12 Sonderfahrten à 45 Minuten Pflicht. Das ist europarechtlich nicht vorgegeben. Künftig bleiben drei. Sie sind nicht im Simulator möglich und werden bei einer Erweiterung nicht angerechnet.

Überland

Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften.

Autobahn

Tempo, Einfädeln und Spurwechsel.

Dunkelfahrt

Fahren bei Nacht und schlechter Sicht.

Schaltkompetenz: Der Weg zur Klasse B ohne Beschränkung

Bisher: 10 Unterrichtseinheiten im Schaltwagen plus Überprüfungsfahrt. Neu: mindestens 7 Zeitstunden, der überwiegende Teil darf im Fahrsimulator stattfinden. Am Simulator muss nicht durchgehend ein Fahrlehrer anwesend sein.

Der Simulator muss die Fahraufgaben realitätsnah abbilden und eine echte Schaltvorrichtung haben.

Schritt 1: Simulator

Mehr als die Hälfte der 7 Zeitstunden am Fahrsimulator.

Schritt 2: Schaltwagen

Restliche Ausbildung im echten Schaltfahrzeug.

Schritt 3: Überprüfungsfahrt

Mindestens 15 Minuten im realen Straßenverkehr, abgenommen durch einen Fahrlehrer.

Ergebnis: Schlüsselzahl 197

Klasse B für Schalt- und Automatikfahrzeuge. Eine vorhandene Schlüsselzahl 78 entfällt.

Kürzere Fahrprüfung: Vorher und nachher

Bisher
55 Min.

Mindestdauer, davon 30 Minuten reine Fahrzeit.

Neu
40 Min.

Mindestdauer, davon 25 Minuten reine Fahrzeit. Dazu eine ausdrückliche Identitätskontrolle per Ausweis oder Reisepass.

So läuft der Weg zur Prüfung künftig ab

Theorieprüfung

Mit gekürztem Fragenkatalog und einfacher Punktwertung.

Probefahrt zur Prüfungsreife

Unter Prüfungsbedingungen mit dem Fahrlehrer im echten Verkehr, nicht im Simulator. Der Fahrlehrer dokumentiert sie elektronisch.

Anmeldung zur praktischen Prüfung

Erst nach bestandener Probefahrt möglich.

Praktische Prüfung

25 Minuten Fahrzeit, insgesamt mindestens 40 Minuten.

Keine starren Fristen mehr: Bisher musste die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach der Theorie folgen, und zwischen Prüfung und Führerschein durften höchstens 2 Jahre liegen (§ 18 Abs. 2 FeV). Diese Grenzen sollen entfallen. Pausen führen nicht mehr zum Verfall.

Fahrpraxis unter Anleitung: Üben mit den Eltern

Als auf 5 Jahre befristeter, begleitend ausgewerteter Versuch ist eine Art Laienausbildung geplant, ähnlich wie in Österreich. Mehr dazu im Beitrag Laienausbildung beim Führerschein.

1. Vorbereitung

Theorieprüfung bestanden, 6 praktische Fahrstunden, Einweisung der Begleitpersonen.

2. Übungsphase

1.000 Kilometer in Begleitung, dokumentiert im Fahrtenprotokoll.

3. Abschluss

Beobachtungsfahrt, mindestens 6 Fahrstunden inklusive Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitungsfahrt.

Anforderungen an Begleitpersonen

  • Höchstens 2 Personen mit Näheverhältnis, zum Beispiel Eltern
  • Klasse B seit mindestens 7 Jahren
  • Keine einschlägige Bestrafung in 3 Jahren, höchstens 1 Punkt
  • Kein Alkohol oder THC bei Übungsfahrten
  • Fahrzeug mit „L“ und „Übungsfahrt“ gekennzeichnet

Bestehensquoten und Preise werden öffentlich

Für jede Fahrschule sollen Bestehensquoten in Theorie und Praxis einsehbar sein, im Erstversuch und insgesamt. So lässt sich Qualität erstmals vergleichen. Mehr dazu im Beitrag Transparenzregister 2027.

Vierteljährlich

Meldung der Quoten an die Mobilithek des BMV.

Per Schnittstelle

Vergleichsportale rufen die Daten ab.

Zentrale Preise

Der Preisaushang entfällt, Preise werden gemeldet.

Besser wählen

Preis und Ausbildungserfolg im Blick.

Fahrlehrer und Fahrprüfer: Neue Regeln

Fahrlehrer

  • Fortbildung wahlweise in Präsenz, digital synchron oder asynchron
  • Mindestens 3 Tage Fortbildung in 4 Jahren
  • Überwachung nur noch anlassbezogen

Fahrprüfer

  • Kein Sachverständiger für die Theorieprüfung nötig
  • Kein Ingenieurstudium mehr als Voraussetzung
  • Nur Klasse B und die zu prüfende Klasse erforderlich
  • Ziel: breiterer Personenkreis, kürzere Wartezeiten

Was bedeutet die Reform für Sie?

Für Fahrschüler

  • Flexibler lernen: Theorie online oder vor Ort
  • Weniger Pflichtstunden: Das kann Kosten senken
  • Kürzere Wartezeiten: Schnellere Prüfungen
  • Mehr Transparenz: Preise und Quoten vergleichen
  • Planbarer: Keine verfallenden Prüfungsfristen

Für Fahrschulen

  • Weniger Bürokratie: Raum-, Lehrmittel- und Aushangpflichten entfallen
  • Neue Modelle: Online-Theorie und Simulatoren
  • Mehr Wettbewerb: Öffentliche Quoten
  • Neue Pflicht: Probefahrt zur Prüfungsreife
  • Investitionen: Digitale Technik kostet Geld

Häufige Fragen zur Fahrschulreform 2027

  • Wird der Führerschein durch die Reform günstiger?

    Das ist das Ziel. Weniger Pflicht-Sonderfahrten, digitale Theorie und weniger Bürokratie können die Kosten senken. Verbindliche Preise gibt es nicht, und die Gesamtkosten hängen weiter davon ab, wie viele Fahrstunden jemand braucht.

  • Ab wann gilt die Reform?

    Sie ist als Reform 2027 angekündigt. Wann welche Regel in Kraft tritt, hängt vom weiteren Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren ab.

  • Muss ich noch in die Fahrschule?

    Ja. Fahrstunden, Sonderfahrten, Probefahrt und Prüfungsanmeldung laufen weiter über die Fahrschule. Nur die Theorie kann künftig auch online stattfinden.

  • Geht die Schaltkompetenz komplett im Simulator?

    Nein. Der überwiegende Teil der 7 Zeitstunden darf im Simulator stattfinden, die Überprüfungsfahrt von mindestens 15 Minuten muss im echten Straßenverkehr erfolgen.

  • Sinken die Anforderungen?

    Nein. Der Fragenkatalog wird gekürzt, der Wissensumfang soll gleich bleiben. Die Probefahrt zur Prüfungsreife ist sogar eine zusätzliche Kontrolle vor der Prüfung.

Fazit

Die Reform soll die Fahrausbildung digitaler, schlanker und transparenter machen. Fahrschüler gewinnen Auswahl und Vergleichbarkeit, Fahrschulen weniger Bürokratie, aber auch mehr Wettbewerb. Noch stehen nicht alle Details fest.

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Stand: Oktober 2026. Angaben zu geplanten Regelungen ohne Gewähr.