
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 einen Entwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes beschlossen. Kern ist eine einheitliche, elektronische Preismeldung. Sie soll den bisherigen Preisaushang in den Räumen der Fahrschule ersetzen. Die Preise stehen dann nicht mehr nur im Schaufenster oder im Büro, sondern in einem zentralen Datenbestand, den auch Vergleichsportale nutzen dürfen.
Zusätzlich sollen die Prüfstellen künftig Bestehensquoten je Fahrschule melden, getrennt nach Erst- und Wiederholungsprüfung. So ließe sich neben dem Preis auch der Ausbildungserfolg besser einschätzen.
Das Gesetz ist nach aktuellem Stand noch nicht in Kraft. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Branchenseiten nennen als Ziel den 1. Juli 2027 für das Transparenzregister und den 1. Oktober 2027 als Frist für die erste Meldung bestehender Fahrschulen. Andere Quellen sprechen von einem Start frühestens Anfang 2027. Termine und Details können sich noch ändern.
Vorgesehen ist ein einheitlicher Katalog je Führerscheinklasse. Dazu zählen typischerweise:
Eine Gesamtsumme für den Führerschein oder eine feste Stundenzahl gehört zunächst nicht zur Meldung. Wie teuer der Führerschein am Ende wird, hängt weiterhin davon ab, wie viele Fahrstunden jemand braucht.


Rechnen Sie deshalb immer mit dem Gesamtpreis. Auf unserer Seite finden Sie dafür das Fahrschul Verzeichnis mit Preisvergleich. Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklärt unser Beitrag Was kostet ein Führerschein in Deutschland?
Fahrschulen sollten ihre Preise schon jetzt sauber strukturieren, am besten je Klasse und Fahrzeugtyp. Wer seine Preise regelmäßig prüft und aktuell hält, ist vorbereitet, wenn das Format und der Meldeweg feststehen. Nach Angaben von Branchenseiten sind bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vorgesehen. Dieser Punkt ist noch nicht endgültig.
Ein weiterer Punkt: Die Preiswerbung bleibt geregelt. Wer außerhalb der Geschäftsräume mit Preisen wirbt, etwa online, muss die vorgeschriebenen Preisbestandteile vollständig nennen. Die Wettbewerbszentrale hat sich dafür eingesetzt, dass diese Regel erhalten bleibt, und der Kabinettsentwurf greift das auf.

Ja, das ist der Plan. Statt eines Aushangs in der Fahrschule kommt eine elektronische Meldung.
Vergleichsportale dürfen die Registerdaten nutzen und für Verbraucher aufbereiten. Ein einziges amtliches Suchportal für Fahrschüler ist nach den bekannten Informationen nicht vorgesehen.
Nein. Die Pflicht trifft die Fahrschulen. Sie profitieren, weil Preise besser vergleichbar werden.
Das Transparenzregister soll Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen sichtbar und vergleichbar machen. Noch ist die Reform nicht beschlossen, und Termine können sich verschieben. Fahrschüler sollten schon heute Preise vergleichen und immer den Gesamtpreis betrachten. Fahrschulen tun gut daran, ihre Preise jetzt zu ordnen.
Stand: Oktober 2026. Quellen: Bundesverkehrsministerium (Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss), Bundesrat Drucksachen 330/26 und 365/26, Wettbewerbszentrale, Fahrschul Copilot.