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Klasse AM

Die Klasse AM ist der Einstieg in die motorisierte Mobilität für Jugendliche und wird oft als Rollerführerschein oder Mopedführerschein bezeichnet. Sie berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern und leichten vierrädrigen Fahrzeugen bis 45 km/h. Hier werden Fahrzeuge, Mindestalter, Ausbildung und Prüfung der Klasse AM sowie Besonderheiten einzelner Bundesländer erläutert.

Welche Fahrzeuge die Klasse AM erlaubt

Die Klasse AM gilt für zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liegt der Hubraum bei höchstens 50 cm³, bei Elektrofahrzeugen die Nennleistung bei höchstens 4 kW. Zusätzlich sind vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h erlaubt, deren Leermasse eine gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Mofas bis 25 km/h sind in der Klasse AM eingeschlossen, siehe auch Mofa.

Mindestalter und Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt nach der Fahrerlaubnis-Verordnung 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage verbunden, dass sie nur bei Fahrten im Inland genutzt werden darf. Ob und in welchem Bundesland dies möglich ist, regelt die jeweilige Landesbehörde und kann sich ändern. Voraussetzungen für den Antrag sind in der Regel:

  • Biometrisches Passfoto und Ausweisdokument
  • Sehtest einer anerkannten Stelle
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
  • Anmeldung bei einer Fahrschule

Die genauen Anforderungen und Gebühren sind beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu erfragen.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht mit Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff sowie praktischer Fahrausbildung auf einem Fahrzeug der Klasse AM. Die praktische Ausbildung umfasst Grundfahraufgaben, das Fahren im Straßenverkehr und das Verhalten in besonderen Situationen. Geprüft wird theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung erfolgt am Computer mit Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog. Die praktische Prüfung dauert kürzer als bei größeren Klassen und besteht aus Grundfahraufgaben und einer Fahrt im Verkehr. Wie viele Fahrstunden notwendig sind, hängt vom individuellen Lernfortschritt ab.

Weitere Pflichten

Fahrer von Kleinkrafträdern benötigen einen Schutzhelm und ein Versicherungskennzeichen, das jährlich erneuert wird. Bei Zweirädern ist die Mitnahme eines Beifahrers nur erlaubt, wenn das Fahrzeug dafür zugelassen ist und der Fahrer die nötige Fahrerfahrung hat. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht verändert werden, da das Tuning zum Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes führt.

Klasse AM im Vergleich und Aufstieg

Die Klasse AM ist in der Klasse B und in den Motorradklassen enthalten. Wer später größere Fahrzeuge fahren möchte, kann auf die Klasse A1 oder bei Volljährigkeit auf die Klasse A2 umsteigen. Für den Pkw-Führerschein bietet die Seite Klasse B und BF17 weitere Informationen. Auch die Probezeit von zwei Jahren gilt für Fahranfänger der Klasse AM, sofern sie den Führerschein erstmals erwerben.

Besonderheiten für Jugendliche

Für Jugendliche ist die Klasse AM häufig der erste Schritt zur Mobilität auf dem Land, wo der öffentliche Nahverkehr begrenzt ist. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen dem Antrag zustimmen. Wichtig ist, die Pflichtausrüstung und die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu beachten. Beim Kauf eines gebrauchten Rollers lohnt sich eine Prüfung durch eine Werkstatt, da frisierte Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis mehr haben. Die Versicherungskennzeichen werden jährlich zum 1. März neu ausgegeben, das Verkehrsjahr endet am letzten Tag des Februars.

Häufige Fragen

Ab wann ist die Klasse AM möglich?

Ab 15 Jahren, bis zum 16. Geburtstag mit der Auflage, nur im Inland zu fahren.

Wie schnell darf gefahren werden?

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt höchstens 45 km/h.

Ist der Autoführerschein ausreichend?

Ja, die Klasse B schließt die Klasse AM ein.

Gilt die Klasse AM im Ausland?

Die Klasse AM wird in der EU grundsätzlich anerkannt. Bis zum 16. Geburtstag ist die Fahrerlaubnis auf Deutschland beschränkt.

Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Auskünfte der Behörden.

Passende Ausbildungsbetriebe für diese Führerscheinklasse sind im Fahrschulverzeichnis zu finden: Fahrschulen in der Nähe finden.

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