Zum Hauptinhalt springen

Führerschein bei halbseitiger und spastischer Lähmung

Halbseitige Lähmung (Hemiparese) und spastische Lähmung entstehen häufig nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzung oder bei neurologischen Erkrankungen. Betroffene sind in Kraft und Beweglichkeit einer Körperseite oder einzelner Gliedmaßen eingeschränkt. Fahren ist in vielen Fällen dennoch möglich, wenn die Fahreignung gegeben ist und Hilfen den Ausgleich schaffen. Die Prüfung erfolgt individuell.

Fahreignung bei halbseitiger und spastischer Lähmung

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Beweglichkeit, Koordination, Reaktionsvermögen und gegebenenfalls Sehfähigkeit ausreichen, um ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei neurologischen Erkrankungen kann zusätzlich zur Lähmung ein Einfluss auf Konzentration, Wahrnehmung oder Reaktionszeit bestehen. Deshalb sind neurologische Gutachten und eine Fahrprobe mit einem Sachverständigen häufig Teil des Verfahrens. Die Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung. Weitere Informationen bietet die Übersichtsseite Führerschein mit Handicap.

Typische Hilfsmittel und Umbauten

  • Automatikgetriebe, damit keine Schaltvorgänge nötig sind
  • Lenkradknauf oder Lenkhilfe für die einhändige Bedienung
  • Blinkerverlängerung oder Bedienelemente auf der gesunden Seite
  • Pedalverlegung oder Gasring bei eingeschränkter Beinfunktion
  • Elektrische Feststellbremse und Servounterstützung

Welche Hilfen nötig sind, hängt von der Art der Lähmung ab. Fachbetriebe für Fahrzeugumbauten und Gutachter beraten dazu. Nach dem Umbau muss ein Sachverständiger die Änderung abnehmen, danach wird sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Der Eintrag im Führerschein erfolgt als Auflage.

Ablauf der Ausbildung

Zu Beginn steht oft eine Beratung durch Verkehrsmediziner oder spezialisierte Fahrschulen. Danach folgt die Ausbildung mit einem passend ausgestatteten Schulungsfahrzeug. Der Theorieunterricht entspricht dem regulären Unterricht, die Fahrpraxis wird auf die Einschränkungen abgestimmt. Die Prüfungen erfolgen mit dem umgebauten Fahrzeug. Hilfen beim Transfer ins Auto oder beim Verladen von Hilfsmitteln sollten vorher geübt werden.

Kosten und Unterstützung

Für Umbauten und Begutachtung können erhebliche Kosten entstehen. Je nach Situation übernehmen unter Umständen Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt oder Krankenkasse Teile der Kosten. Voraussetzungen und Zuständigkeiten sind unterschiedlich, deshalb ist eine Beratung vor dem Kauf sinnvoll. Zuschüsse werden häufig nur vorab bewilligt.

Begutachtung und Rehabilitation

Nach einem Schlaganfall oder einer Hirnverletzung kann die Fahreignung vorübergehend eingeschränkt sein. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung nennen Anforderungen an Beweglichkeit, Reaktion und Wahrnehmung. Auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde oder auf eigenen Wunsch kann ein Gutachten erstellt werden. Eine Fahrverhaltensbeobachtung oder Fahrprobe zeigt, wie sicher ein Fahrzeug trotz Einschränkung geführt wird. Ärztliche Beratung zur Fahreignung sollte vor dem Wiedereinstieg erfolgen.

Eintragungen im Führerschein

Notwendige Fahrzeuganpassungen werden als Auflagen mit Schlüsselzahlen im Führerschein vermerkt. Dazu zählt etwa die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge mit der Schlüsselzahl 78 oder die Eintragung von Umbauten am Lenkrad oder an den Pedalen. Umbauten am Fahrzeug werden von Sachverständigen abgenommen und in den Fahrzeugpapieren dokumentiert.

Förderung nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) regelt Zuschüsse zur Beschaffung und zum behinderungsbedingten Umbau von Fahrzeugen, wenn das Fahrzeug zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt wird. Auch Hilfen zum Erwerb der Fahrerlaubnis sind möglich. Zuständig können die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Unfallversicherung oder das Integrationsamt sein. Die Förderung muss vor der Anschaffung beantragt werden. Individuelle Auskünfte erteilen die Träger.

Anlaufstellen

Anlaufstellen sind das Straßenverkehrsamt, Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sowie Rehabilitationskliniken und Fahrschulen mit Erfahrung in der Ausbildung auf umgebauten Fahrzeugen. Weitere Informationen bietet die Seite Handicap, zu Fahrzeugumbauten bei anderen Einschränkungen die Seite Querschnittslähmung.

Häufige Fragen

Ist Autofahren nach einem Schlaganfall erlaubt?

Das hängt von den Folgen ab. Ärztliche Beurteilung und gegebenenfalls Gutachten klären die Fahreignung. Bis dahin sollte nicht gefahren werden.

Wird ein spezielles Fahrzeug benötigt?

Oft reichen Automatik und kleine Anpassungen. Der Bedarf wird im Einzelfall festgelegt.

Muss die Lähmung der Behörde gemeldet werden?

Wer eine Fahrerlaubnis besitzt und gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte sich bei der Behörde und beim Arzt beraten lassen. Die Fahreignung ist Voraussetzung für das Fahren.

Wann darf nach einem Schlaganfall wieder gefahren werden?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind ärztliche Beurteilung und der Verlauf der Rehabilitation. Eine vorzeitige Teilnahme am Straßenverkehr kann gefährlich sein.

Wer trägt die Kosten für den Umbau?

Je nach Situation können Kostenträger zuständig sein, die oben genannt sind. Anspruch und Höhe prüft der jeweilige Träger.

Fahrschulen mit Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden.

Jetzt Fahrschule vergleichen

Preise, Öffnungszeiten und Klassen der Fahrschulen in Ihrer Nähe, kostenlos im Verzeichnis.

Zum Fahrschulverzeichnis