Die Klasse A1 ist der kleine Motorradführerschein und damit die Einstiegsklasse für Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter. Sie kann bereits ab 16 Jahren erworben werden und eröffnet jungen Fahrerinnen und Fahrern den Weg zum motorisierten Zweirad mit Schaltgetriebe. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Fahrzeuge mit dem Motorradführerschein A1 erlaubt sind, welche Voraussetzungen gelten, wie die Ausbildung abläuft und welche Alternativen es gibt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Motorleistung von höchstens 11 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW pro Kilogramm. Alle drei Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten werden. Bei Elektrokrafträdern ist nicht der Hubraum, sondern die Dauerleistung maßgeblich. Zusätzlich dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW gefahren werden.
Eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit sieht die Klasse A1 nicht vor. Die Klasse A1 schließt die Klasse AM mit ein, also auch Mopeds und Roller bis 50 cm³ mit bis zu 45 km/h. Informationen dazu bietet die Seite zur Klasse AM.
Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Neben dem Alter sind einige weitere Unterlagen nötig, die beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden:
Die Gebühren für Antrag, Sehtest und Prüfung unterscheiden sich je nach Behörde und Prüforganisation. Aktuelle Beträge sind beim Straßenverkehrsamt und bei der Fahrschule zu erfragen.
Die Ausbildung besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Fahrstunden. Der Grundstoff der Theorie ist für alle Klassen gleich, hinzu kommt ein klassenspezifischer Zusatzstoff zum Motorrad. Bei der praktischen Ausbildung werden zunächst Grundfahraufgaben auf einem Übungsplatz geübt, später folgen Fahrten im Straßenverkehr. Hinzu kommen vorgeschriebene Sonderfahrten, etwa über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit. Die genaue Stundenzahl hängt vom individuellen Lernfortschritt ab, die Mindestzahl der Sonderfahrten ist jedoch gesetzlich festgelegt.
Zur Prüfung gehören eine theoretische Prüfung am Computer und eine praktische Prüfung auf einem Motorrad. Das Prüfungsfahrzeug wird meist von der Fahrschule gestellt. Die praktische Prüfung umfasst Grundfahraufgaben wie Slalom, Ausweichen und Bremsen sowie eine Prüfungsfahrt im öffentlichen Verkehr.
Die Klasse A1 ist die erste Stufe des Stufenführerscheins. Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A1 ist ein Aufstieg zur Klasse A2 möglich, sofern das Mindestalter von 18 Jahren erreicht ist. Der Aufstieg erfordert eine ergänzende Ausbildung und eine praktische Prüfung. Details dazu stehen auf der Seite zur Klasse A2. Wer später unbeschränkt fahren möchte, findet Informationen bei der Klasse A.
Inhaber der Klasse B können unter bestimmten Bedingungen ein 125er fahren, ohne die Klasse A1 zu erwerben. Voraussetzung ist die Schlüsselzahl B 196, die ein Mindestalter von 25 Jahren und einen mindestens fünf Jahre alten Pkw-Führerschein erfordert, mehr dazu unter Schlüsselzahl B 196. Diese Erweiterung gilt allerdings nur in Deutschland. Die Klasse A1 ist dagegen EU-weit gültig.
Der kleine Motorradführerschein kann ab 16 Jahren erworben werden.
Erlaubt sind höchstens 11 kW, das entspricht etwa 15 PS, bei maximal 125 cm³ Hubraum und 0,1 kW pro Kilogramm Leistungsgewicht.
Ja, Mopeds und Roller bis 45 km/h sind mit der Klasse A1 ebenfalls erlaubt.
Nicht automatisch. In Deutschland ist dafür die Schlüsselzahl B 196 nötig, außerdem müssen Mindestalter und Besitzdauer der Klasse B erfüllt sein.
Angaben zu Gebühren und Fristen können sich ändern und stellen keine Rechtsberatung dar. Fahrschulen für die Klasse A1 lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden.
Preise, Öffnungszeiten und Klassen der Fahrschulen in Ihrer Nähe, kostenlos im Verzeichnis.