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Führerschein umschreiben

Ein Führerschein umschreiben bedeutet, eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in ein deutsches Dokument umzuwandeln. Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, muss je nach Herkunftsland des Führerscheins unterschiedliche Regeln beachten. Entscheidend ist vor allem, ob der Führerschein aus einem Mitgliedstaat der EU beziehungsweise des EWR oder aus einem sogenannten Drittstaat stammt. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über Fristen, Unterlagen und den Ablauf.

Wann der Führerschein umgeschrieben werden muss

Die Grundlage bildet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ausländische Fahrerlaubnisse berechtigen in Deutschland zunächst zum Fahren, solange der Inhaber keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Mit der Wohnsitznahme in Deutschland gelten besondere Fristen und Voraussetzungen.

  • EU- und EWR-Führerscheine: Diese Dokumente bleiben in Deutschland gültig. Eine Umschreibung ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, kann aber freiwillig erfolgen. Wird der Führerschein verlängert, ersetzt oder umgetauscht, ist dafür die deutsche Behörde am neuen Wohnort zuständig.
  • Führerscheine aus Drittstaaten: Sie berechtigen nach der Wohnsitznahme in Deutschland in der Regel noch für sechs Monate zum Fahren. Danach ist eine Umschreibung oder, wenn diese nicht möglich ist, eine neue Fahrerlaubnis erforderlich.

Für Inhaber von Führerscheinen aus Drittstaaten empfiehlt es sich, die Umschreibung frühzeitig zu beantragen, da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann. Wer die Frist versäumt, darf nach deren Ablauf nicht mehr ohne weiteres fahren. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist strafbar, mehr dazu auf der Seite Fahren ohne Führerschein.

Umschreibung mit oder ohne Prüfung

Ob eine Umschreibung ohne weitere Prüfung möglich ist, hängt vom Ausstellerstaat ab. Die Fahrerlaubnis-Verordnung unterscheidet im Wesentlichen drei Gruppen:

  • Staaten, bei denen eine Umschreibung ohne Prüfung möglich ist, weil die Anforderungen als gleichwertig gelten.
  • Staaten, bei denen eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist, weil die Ausbildung nicht als gleichwertig gilt.
  • Staaten, bei denen die Behörde im Einzelfall entscheidet, ob eine Prüfung verlangt wird.

Welche Gruppe zutrifft, teilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mit. Muss eine Prüfung abgelegt werden, ist der Besuch einer Fahrschule sinnvoll, um sich auf deutsche Verkehrsregeln und die Prüfungsfragen vorzubereiten. Informationen dazu bietet die Seite Klasse B.

Benötigte Unterlagen und Ablauf

Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt, meist beim Straßenverkehrsamt, Landratsamt oder Bürgeramt. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Behörde. Üblicherweise werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Antragsformular der Behörde
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie Aufenthaltsnachweis oder Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Original des ausländischen Führerscheins, gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung
  • Bescheinigung über einen Sehtest und einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, soweit gefordert

Die Behörde prüft die Echtheit des Dokuments, kann Auskünfte bei der ausstellenden Stelle einholen und entscheidet über den weiteren Weg. Der ausländische Führerschein wird bei der Umschreibung in der Regel eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. Die anfallenden Gebühren erfragt man am besten beim zuständigen Straßenverkehrsamt, da sie nicht bundeseinheitlich festgelegt sind.

Besonderheiten bei einzelnen Fahrerlaubnisklassen

Nicht jede Klasse lässt sich unter denselben Bedingungen umschreiben. Bei Klassen für Lkw und Busse kann ein ärztliches Gutachten oder eine Prüfung zusätzlich erforderlich sein. Zudem gelten für die Zeit nach der Umschreibung dieselben Regeln wie für alle deutschen Fahrerlaubnisse, einschließlich der Möglichkeit, bei Verkehrsverstößen Punkte im Fahreignungsregister zu sammeln. Ein Überblick zu allen Klassen findet sich unter Führerscheinklassen.

Häufige Fragen

Muss ein EU-Führerschein nach dem Umzug nach Deutschland umgeschrieben werden?

In der Regel nicht. EU- und EWR-Führerscheine gelten in Deutschland weiter. Ein Umtausch ist freiwillig, wird aber bei Verlust, Ablauf oder Änderungen im Dokument über die deutsche Behörde abgewickelt.

Wie lange darf ein Drittstaaten-Führerschein nach dem Umzug genutzt werden?

Meist sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Danach muss der Führerschein umgeschrieben oder eine neue Fahrerlaubnis erworben werden.

Ist für die Umschreibung immer eine Prüfung nötig?

Nein. Bei manchen Staaten ist keine Prüfung erforderlich, bei anderen sind Theorie und Praxis abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde nennt die jeweils geltende Regelung.

Was passiert, wenn der ausländische Führerschein verloren geht?

Dann hängt das Vorgehen vom Ausstellerstaat ab. Oft muss bei der dortigen Behörde ein Ersatzdokument angefordert werden. Hinweise zum Verlust gibt die Seite Führerschein verloren.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die örtliche Fahrerlaubnisbehörde. Für die Vorbereitung auf eine eventuell nötige Prüfung stehen im Fahrschulverzeichnis viele Ausbildungsbetriebe bereit: Fahrschulen in der Nähe finden.

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