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Führerschein mit Lernbehinderung

Lese und Rechtschreibschwäche, Lernstörungen oder eine Lernbehinderung bedeuten nicht, dass kein Führerschein möglich ist. Die Anforderungen der Ausbildung bleiben gleich, die Art der Vermittlung und der Prüfung lässt sich jedoch anpassen. Diese Seite erläutert, welche Hilfen es gibt und wie die Ausbildung gelingen kann.

Was unter Lernbehinderung verstanden wird

Der Begriff beschreibt anhaltende Schwierigkeiten beim Lernen, die sich auf Lesen, Schreiben, Rechnen, Konzentration oder Merkfähigkeit auswirken können. Sie sind nicht dasselbe wie eine geistige Behinderung, siehe Geistige Behinderung. Viele Betroffene haben im Alltag gelernt, mit Hilfen zurechtzukommen, und können auch die Führerscheinausbildung meistern.

Hilfen im Theorieunterricht

  • Langsameres Lerntempo und häufige Wiederholungen
  • Bildmaterial, Videos und Beispiele aus dem Alltag
  • Einfache Sprache und klare Erklärungen der Fachbegriffe
  • Einzelunterricht oder kleine Gruppen
  • Lernapps mit Audio und Bildern, siehe Apps zur Vorbereitung

Hilfen bei der theoretischen Prüfung

Die Prüfung am Computer kann mit Sprachausgabe absolviert werden, bei der Fragen und Antworten vorgelesen werden. Das hilft bei Leseproblemen. Ob weitere Anpassungen möglich sind, etwa Prüfungsformen oder zusätzliche Zeit, entscheidet die Prüforganisation im Einzelfall. Eine rechtzeitige Absprache über die Fahrschule ist wichtig. Einzelheiten zur Prüfung stehen auf der Seite Führerscheinprüfung.

Praktische Ausbildung

In den Fahrstunden gelten dieselben Ziele wie bei anderen Fahrschülern. Hilfreich sind klare Anweisungen, eine ruhige Atmosphäre und das Üben immer gleicher Abläufe. Wer sich beim Orientieren schwertut, kann Routen mehrfach fahren. Zusätzliche Fahrstunden sind möglich, ihre Zahl ist individuell.

Umgang mit Prüfungsangst

Lernschwierigkeiten gehen häufig mit Unsicherheit und Angst vor Prüfungen einher. Strategien dazu beschreibt die Seite Prüfungsangst. Frühzeitiges Üben und Gespräche mit dem Fahrlehrer verringern die Anspannung.

Eignung und Rolle der Fahrerlaubnisbehörde

Eine Lernbehinderung allein schließt den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht aus. Maßgeblich ist, ob die Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs erfüllt werden können. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft bei Zweifeln nach § 11 FeV die Eignung und kann in begründeten Fällen ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Das Gutachten bewertet Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktions- und Auffassungsvermögen sowie die Fähigkeit, Verkehrssituationen zu erfassen. Ob ein Gutachten nötig ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ein Gespräch mit dem Straßenverkehrsamt vor der Anmeldung bei der Fahrschule schafft Klarheit.

Nachteilsausgleich in der Prüfung

Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA bieten für die theoretische Prüfung Hilfen an, etwa Vorlesefunktion über Kopfhörer, mehr Prüfungszeit bei Bedarf und gegebenenfalls zusätzliche Bearbeitungszeit. Der Umfang unterscheidet sich je nach Angebot der Prüfstelle. Der Wunsch nach Unterstützung sollte frühzeitig über die Fahrschule angemeldet werden. Ein Nachweis, zum Beispiel ein ärztliches Attest oder ein Förderbescheid der Schule, kann verlangt werden.

Fahrschulwahl und Lernbegleitung

Wichtig ist eine Fahrschule mit Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Dazu gehören kleine Lerneinheiten, anschauliches Material, Wiederholungen und geduldige Praxisphasen. Mehr Fahrstunden als im Durchschnitt können nötig sein, die Gesamtzahl hängt vom Lernfortschritt ab. Weitere Hinweise zu Unterstützung und Anlaufstellen enthält die Übersicht Handicap. Auch die Seite Prüfungsangst kann hilfreich sein.

Anlaufstellen für Beratung

Beratung bieten die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Selbsthilfeorganisationen, Förderschulen und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Bei Fragen zur Finanzierung der Ausbildung im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben können Rehabilitationsträger zuständig sein.

Lernen mit System

Regelmäßiges kurzes Lernen wirkt meist besser als seltene lange Einheiten. Lern-Apps mit Bildern, Wiederholungsfunktion und Hörtexten können den Unterricht ergänzen, Hinweise enthält die Seite Apps zur Vorbereitung. Auch Verkehrszeichen lassen sich mit Bildkarten gut einprägen. Die Fahrschule kann Lernstand und Zeitplan gemeinsam mit den Beteiligten besprechen.

Häufige Fragen

Ist die Prüfung bei Leseschwäche erleichtert?

Die Anforderungen bleiben gleich. Es gibt aber Hilfen wie Sprachausgabe, deren Umfang die Prüforganisation festlegt.

Muss die Lernbehinderung angegeben werden?

Für die Inanspruchnahme von Hilfen ist eine Absprache mit Fahrschule und Prüforganisation nötig.

Dauert die Ausbildung länger?

Möglicherweise sind mehr Stunden nötig. Das ist individuell verschieden.

Muss eine Lernbehinderung der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt werden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann die Behörde Auskünfte verlangen. Im Antrag werden Angaben zur Gesundheit nur in dem Umfang erfragt, der rechtlich zulässig ist.

Wer unterstützt bei der Wahl der Fahrschule?

Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Lehrkräfte oder Betreuer können Empfehlungen geben. Zusätzlich lassen sich Fahrschulen im Verzeichnis nach Ort vergleichen.

Fahrschulen mit Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden.

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