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BF17 Bedingungen

Voraussetzungen für den Start

Begleitetes Fahren ab 17: Regeln für Begleitpersonen im Überblick

Voraussetzungen für Begleitpersonen

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben

Eintragung als Begleitperson

  • Angabe der Personalien
  • Unterschrift
  • Vorlage von Ausweis und Führerschein

Pflichten während der Begleitfahrt

  • Führerschein immer mitführen
  • nüchtern sein (maximal 0,5 Promille)
  • keine Drogen oder andere berauschende Mittel
  • aufmerksam bleiben und unterstützend wirken

Muss die Begleitperson vorne sitzen?

  • der Fahranfänger die Hinweise besser wahrnehmen kann
  • die Begleitperson den Verkehr besser überblickt

Wer ist während der Fahrt verantwortlich?

Wichtige Regeln für Fahranfänger im BF17

1. Nie ohne eingetragene Begleitperson fahren

  • Bußgeld und Punkte in Flensburg
  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • verpflichtendes Aufbauseminar

2. Null-Promille-Grenze

  • maximal 0,5 Promille erlaubt
  • bei Verstoß drohen Bußgelder
  • möglicher Ausschluss als Begleitperson

3. Keine Drogen oder Betäubungsmittel

Umstieg auf den regulären Führerschein (Klasse B)

3 Monate gültig

Fazit: Begleitpersonen tragen Verantwortung für mehr Sicherheit

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