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Klasse C1

Die Klasse C1 wird umgangssprachlich als kleiner Lkw-Führerschein bezeichnet. Sie berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis höchstens 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klassen D1 und D. Zusätzlich dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg mitgeführt werden. Der Lkw-Führerschein der Klasse C1 ist vor allem für Handwerksbetriebe, Lieferdienste, Umzugsunternehmen, Rettungsdienste und Besitzer schwerer Wohnmobile interessant. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fahrzeuge dazugehören, welche Voraussetzungen gelten und wie Ausbildung und Prüfung ablaufen.

Welche Fahrzeuge dürfen mit Klasse C1 gefahren werden?

Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse, nicht die tatsächliche Beladung. Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t fallen in diese Klasse. Dazu zählen unter anderem:

  • Lieferwagen und Kleinlaster mit erhöhter Gesamtmasse
  • Pritschenwagen, Kofferfahrzeuge und Kühlfahrzeuge für den Verteilerverkehr
  • Umzugs- und Getränkelieferwagen
  • Krankenwagen und Einsatzfahrzeuge im oberen Gewichtsbereich
  • Reisemobile mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Wird ein Anhänger über 750 kg gezogen, ist zusätzlich die Klasse C1E erforderlich. Fahrzeuge über 7,5 t gehören zur Klasse C.

Voraussetzungen für den Erwerb

Der Erwerb der Klasse C1 setzt in der Regel mehrere Punkte voraus:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, die als Grundlage gilt
  • Sehtest einer anerkannten Stelle
  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung, da für Lkw höhere Anforderungen als für Pkw gelten
  • Biometrisches Passbild und Antrag bei der Führerscheinstelle

Die genauen Unterlagen und Gebühren können je nach Bundesland und Behörde abweichen. Aktuelle Gebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung erfolgt in einer Fahrschule mit Berechtigung für die Klasse C1. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht. In der Theorie wird der Grundstoff behandelt, hinzu kommt klassenspezifischer Zusatzstoff, zum Beispiel zu Ladungssicherung, Fahrzeugtechnik, Bremsanlagen und Lenk- und Ruhezeiten. Die praktische Ausbildung umfasst Übungsfahrten sowie Sonderfahrten nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Die Prüfung gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Prüfung. Zur praktischen Prüfung gehören neben der Fahrt im Straßenverkehr in der Regel auch Prüfungsteile zur Fahrzeugtechnik und zur Abfahrtkontrolle. Die Prüfung wird auf einem Fahrzeug der Fahrschule abgelegt. Allgemeine Hinweise zum Ablauf bietet die Seite zur Führerscheinprüfung.

Befristung und Verlängerung

Die Klassen C1 und C werden nicht dauerhaft, sondern befristet erteilt. Üblich ist eine Gültigkeit von 5 Jahren. Für die Verlängerung muss die Eignung erneut nachgewiesen werden, in der Regel durch Sehtest und ärztliche Untersuchung. Wer vor dem 1. Januar 1999 die frühere Klasse 3 erworben hat, besitzt häufig die Klasse C1 im Rahmen des Besitzstands, für den eigene Regeln gelten. Auskunft darüber gibt die Führerscheinstelle.

Besonderheiten im Straßenverkehr und im Beruf

Für Fahrzeuge über 3,5 t gelten teils andere Regeln als für Pkw, etwa niedrigere Höchstgeschwindigkeiten und Überholverbote für Lkw. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt dagegen bei geschäftsmäßiger oder entgeltlicher Güterbeförderung nur für Lkw mit mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie Anhänger hinter Lkw, auch hinter Fahrzeugen der Klasse C1. Wer gewerblich Güter befördert, benötigt zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation, die im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen wird. Für Fahrzeuge dieser Art gelten außerdem Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, sofern kein Ausnahmetatbestand greift.

Häufige Fragen

Wie alt muss man für die Klasse C1 sein?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Reicht die Klasse B für 7,5 t?

Nein. Mit Klasse B sind Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse erlaubt. Darüber ist mindestens die Klasse C1 nötig.

Wie lange gilt die Klasse C1?

In der Regel 5 Jahre. Danach ist eine Verlängerung mit Eignungsnachweis erforderlich.

Ist C1 auch für Wohnmobile relevant?

Ja, sobald die zulässige Gesamtmasse eines Reisemobils 3,5 t überschreitet. Ob eine Berechtigung erforderlich ist, ergibt sich aus der Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Fahrschulen mit Ausbildung für die Klasse C1 lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden. Eine Übersicht aller Lkw-Klassen bietet die Seite Lkw-Führerscheine.

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