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Lkw-Führerschein

Lkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Wer beruflich im Güterverkehr, im Handwerk, im Baugewerbe oder bei kommunalen Betrieben fährt, benötigt je nach Fahrzeug eine der Klassen C1, C1E, C oder CE. Die Übersicht erklärt die Unterschiede und führt zu den einzelnen Klassen. Zu den häufig gesuchten Begriffen zählen Lkw-Führerschein, Klasse C und Klasse CE.

Die vier Lkw-Klassen im Überblick

  • Klasse C1: Fahrzeuge von mehr als 3,5 t bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, Anhänger bis 750 kg, Mindestalter 18 Jahre
  • Klasse C1E: Zugfahrzeug der Klasse C1 mit schwerem Anhänger, Kombination bis höchstens 12.000 kg
  • Klasse C: Lkw über 3,5 t ohne Obergrenze, Anhänger bis 750 kg, Mindestalter in der Regel 21 Jahre
  • Klasse CE: Zugfahrzeug der Klasse C mit schwerem Anhänger oder Auflieger

Gemeinsame Voraussetzungen

Für alle Lkw-Klassen gelten erhöhte Anforderungen an die Eignung. Üblich sind Sehtest, ärztliches Gutachten und Erste-Hilfe-Nachweis. Die Klasse B ist in der Regel Grundlage. Die Lkw-Klassen werden befristet erteilt, üblicherweise für 5 Jahre, und müssen mit einem Eignungsnachweis verlängert werden.

Welche Klasse passt zu welchem Fahrzeug?

Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugschein. Ein Kofferwagen mit 7,5 t fällt noch in die Klasse C1, ein Gliederzug mit schwerem Anhänger erfordert dagegen die Klasse CE. Wird nur gelegentlich ein Anhänger mitgeführt, lohnt ein Blick auf die Anhängerregeln der Klasse B und der Klasse BE. Bei Unsicherheit gibt die Führerscheinstelle verbindlich Auskunft.

Beruf, Weiterbildung und Ausbildung

Wer gewerblich Güter fährt, benötigt zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation mit Schlüsselzahl 95. Die Ausbildung findet in Fahrschulen statt, die für die jeweilige Klasse zugelassen sind. Eine Übersicht aller Klassen bietet die Seite Führerscheinklassen. Ansprechpartner in der Nähe finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

Gruppe-2-Fahrerlaubnisse und Eignung

Die Lkw-Klassen C1, C1E, C und CE zählen zu den Fahrerlaubnissen der Gruppe 2. Dafür gelten strengere Anforderungen an Sehvermögen und Gesundheit. Vor der Erteilung sind ein Sehtest und ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Die Fahrerlaubnisse sind befristet, eine Verlängerung ist nur mit erneutem Nachweis der Eignung möglich. Die Regeln stehen in § 11 und § 23 FeV.

Lenk- und Ruhezeiten im Berufsalltag

Im gewerblichen Güterverkehr gelten europaweit einheitliche Lenk- und Ruhezeiten. Nach spätestens viereinhalb Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Die Zeiten werden vom Fahrtenschreiber aufgezeichnet. Berufskraftfahrer benötigen außerdem die Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, nachgewiesen durch die Schlüsselzahl 95.

Weiterführende Informationen

Die Klassen unterscheiden sich vor allem nach zulässiger Gesamtmasse und Anhängerbetrieb. Die Seiten Klasse C1, Klasse C und Klasse CE erläutern die Voraussetzungen im Einzelnen. Für Fahrten mit Fahrgästen ist die Übersicht Bus relevant.

Häufige Fragen

Wo liegt der Unterschied zwischen C1 und C?

Die Klasse C1 umfasst Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, die Klasse C reicht darüber hinaus.

Wie lange gilt ein Lkw-Führerschein?

Die Gruppe-2-Klassen sind befristet und müssen nach Nachweis der Eignung verlängert werden.

Fahrschulen mit Lkw-Ausbildung finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

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