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Schlüsselzahl B196

Die Schlüsselzahl B 196 ermöglicht es erfahrenen Autofahrern, in Deutschland Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter zu fahren, ohne eine Motorradprüfung abzulegen. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 25 Jahren und ein seit mindestens fünf Jahren bestehender Pkw-Führerschein der Klasse B. Statt der Prüfung genügt eine kurze Fahrerschulung. Die Regelung gilt seit 2020 und wird häufig als B196 Führerschein bezeichnet. Die folgenden Abschnitte erläutern Voraussetzungen, Schulung, erlaubte Fahrzeuge und Grenzen der Regelung.

Was ist die Schlüsselzahl B 196?

Die B 196 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Zusatzangabe im Führerschein der Klasse B. Sie wird als Schlüsselzahl 196 eingetragen und erlaubt die Nutzung von Krafträdern der Klasse A1 im Inland. Die Regelung wurde geschaffen, um den Umstieg vom Auto auf kleine Motorräder und Roller zu erleichtern, etwa für Pendler und Stadtverkehr.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung bei einer Fahrschule
  • Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl beim Straßenverkehrsamt

Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen. Gebühren für Eintragung und Schulung unterscheiden sich je nach Behörde und Fahrschule und sollten dort erfragt werden.

Die Fahrerschulung

Die Schulung umfasst insgesamt neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, davon vier theoretische und fünf praktische. Im theoretischen Teil geht es um Besonderheiten des Motorradfahrens, etwa Fahrdynamik, Bremsen in Kurven, Schutzkleidung und Gefahrensituationen. Praktisch werden Fahrübungen auf einem Übungsplatz und Fahrten im Straßenverkehr absolviert. Die Fahrschule stellt dazu in der Regel ein geeignetes Motorrad. Nach Abschluss erhält die teilnehmende Person eine Bescheinigung, die beim Straßenverkehrsamt zur Eintragung vorgelegt wird.

Welche Fahrzeuge sind erlaubt?

Mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Krafträder der Klasse A1 gefahren werden: Hubraum bis 125 cm³, Leistung bis 11 kW und ein Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW pro Kilogramm. Bei Elektrokrafträdern zählt die Dauerleistung von bis zu 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW sind ebenfalls eingeschlossen. Für Mopeds und Roller bis 45 km/h genügt weiterhin die Klasse AM, die in jedem Autoführerschein enthalten ist, siehe Klasse AM.

Grenzen der Regelung

Die B 196 gilt nur in Deutschland. Im Ausland wird die Schlüsselzahl bisher nicht anerkannt, sodass dort ein 125er mit dieser Erweiterung nicht gefahren werden sollte. Ein Aufstieg zur Klasse A2 oder A ist über die B 196 nicht möglich, weil sie keine eigene Klasse darstellt. Wer größere Motorräder fahren will, benötigt die Klassen A2 oder A mit Ausbildung und Prüfung. Auch die Klasse A1 ist EU-weit gültig und ab 16 Jahren möglich. Zur Einordnung der Pkw-Klassen dient die Seite Klasse B.

Ablauf von der Anmeldung bis zum Eintrag

Zunächst wird eine Fahrschule gewählt, die die Schulung für die Schlüsselzahl 196 anbietet. Nach Terminabsprache werden Theorie und Praxis absolviert, wobei sich die Einheiten oft auf wenige Tage verteilen lassen. Anschließend stellt die Fahrschule die Teilnahmebescheinigung aus. Mit diesem Nachweis, dem bisherigen Führerschein, einem biometrischen Passfoto und dem Ausweis wird beim Straßenverkehrsamt die Eintragung beantragt. Häufig ist dafür ein neuer Kartenführerschein nötig, der einige Wochen Bearbeitungszeit beanspruchen kann.

Für wen sich die Erweiterung eignet

Die B 196 richtet sich an Personen, die ein kleines Motorrad oder einen schaltbaren Roller für Alltag und Freizeit nutzen möchten, ohne den Aufwand einer vollständigen Motorradausbildung. Wer später größere Maschinen plant oder im Ausland fahren will, sollte die Klassen A1, A2 oder A direkt in Betracht ziehen.

Häufige Fragen

Wie alt muss man für B 196 sein?

Mindestens 25 Jahre, zusätzlich muss die Klasse B seit mindestens fünf Jahren bestehen.

Ist eine Prüfung nötig?

Nein, nur die Fahrerschulung mit vier theoretischen und fünf praktischen Einheiten.

Gilt die B 196 im Ausland?

Nein, bisher nur in Deutschland.

Welche Motorräder sind erlaubt?

Krafträder bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW pro Kilogramm.

Die Angaben sind allgemein gehalten und keine Rechtsberatung. Fahrschulen mit B-196-Schulung lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden.

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