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Klasse A

Die Klasse A ist der große Motorradführerschein und erlaubt das Führen aller Krafträder ohne Begrenzung bei Hubraum und Leistung. Der Zugang erfolgt entweder über den Stufenführerschein ab 20 Jahren oder über den Direkteinstieg ab 24 Jahren. Wer sich für den unbeschränkten Motorradführerschein interessiert, findet hier Informationen zu Berechtigungen, Altersgrenzen, Ausbildung und Prüfung.

Was die Klasse A erlaubt

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern ohne Leistungs- und Hubraumbegrenzung. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über 15 kW sind eingeschlossen, wenn das Mindestalter von 21 Jahren erreicht ist. Die Klassen A1, A2 und AM sind in der Klasse A enthalten. Eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht, es gelten lediglich die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.

Mindestalter und Zugangswege

Für die Klasse A gelten zwei Wege, die sich beim Alter und bei der Vorbesitzzeit unterscheiden:

  • Stufenführerschein: Mindestalter 20 Jahre und mindestens zwei Jahre Besitz der Klasse A2. Erforderlich sind eine ergänzende Ausbildung und eine praktische Prüfung, die theoretische Prüfung entfällt.
  • Direkteinstieg: Mindestalter 24 Jahre, auch ohne Vorbesitz einer Motorradklasse. Es gibt eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.

Beim Stufenweg ist zusätzlich ein Aufstieg von der Klasse A2 vorgesehen. Wer zuvor die Klasse A1 besaß, muss in der Regel erst den Weg über A2 gehen. Beim Direkteinstieg ab 24 Jahren sind Theorie und Praxis vorgeschrieben, die praktische Prüfung findet auf einem Motorrad mit mindestens 44 kW statt.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Beim Direkteinstieg gehören Grundstoff und klassenspezifischer Zusatzstoff zum Unterricht, hinzu kommen Übungen auf dem Übungsplatz, Fahrten im Straßenverkehr und die gesetzlich festgelegten Sonderfahrten. Die Zahl der Fahrstunden ist individuell und richtet sich nach Vorerfahrung und Lernfortschritt.

Die praktische Prüfung findet mit einem Motorrad statt, das Mindestanforderungen an Leistung und Hubraum erfüllen muss. Üblicherweise stellt die Fahrschule das Prüfungsfahrzeug. Zu den Prüfungsinhalten zählen Grundfahraufgaben wie Slalom, Ausweichen und Bremsen sowie eine Fahrt im öffentlichen Verkehr.

Kosten und Planung

Die Kosten hängen von Fahrschule, Region, Anzahl der Fahrstunden und den Gebühren für Prüfung und Behörde ab. Konkrete Preise sollten vorab bei mehreren Fahrschulen und beim Straßenverkehrsamt erfragt werden. Motorradfahren ist zudem saisonabhängig, deshalb wird die Ausbildung häufig im Frühjahr oder Sommer geplant. Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe, Jacke, Hose und Stiefel wird für die Fahrstunden benötigt und stellt oft einen eigenen Kostenfaktor dar.

Verhalten und Fahrpraxis nach der Prüfung

Leistungsstarke Motorräder verlangen Erfahrung und Respekt vor der Technik. Die hohe Beschleunigung, das veränderte Bremsverhalten und das Fahren mit Beifahrer unterscheiden sich deutlich von kleineren Klassen. Fahrsicherheitstrainings, die unter anderem von Automobilclubs, Verkehrswachten und Fahrschulen angeboten werden, helfen, Bremsen, Kurvenfahren und Ausweichen sicher zu üben. Wer nach einer längeren Pause wieder aufs Motorrad steigt, kann ebenfalls von einem Training profitieren. Eine Übersicht aller Klassen bietet die Seite Krafträder.

Gültigkeit und Eintrag im Führerschein

Die Klasse A wird im Kartenführerschein als eigene Klasse eingetragen. Der Kartenführerschein ist ab Ausstellung 15 Jahre gültig und muss danach umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei bestehen. Die genaue Frist ist im Führerschein ersichtlich und kann beim Straßenverkehrsamt erfragt werden.

Häufige Fragen

Ab wann ist die Klasse A möglich?

Über den Stufenführerschein ab 20 Jahren nach zwei Jahren Klasse A2, als Direkteinstieg ab 24 Jahren.

Gibt es eine Leistungsgrenze?

Nein, die Klasse A erlaubt Krafträder ohne Begrenzung von Hubraum und Leistung.

Entfällt beim Stufenaufstieg die Theorieprüfung?

Ja, beim Aufstieg nach zwei Jahren Besitz entfällt die theoretische Prüfung, die praktische bleibt erforderlich.

Reicht ein Autoführerschein für große Motorräder?

Nein. Die Klasse B berechtigt nicht zum Führen von Motorrädern, abgesehen von der eingeschränkten Erweiterung B 196 für 125er.

Diese Angaben sind allgemein gehalten und keine Rechtsberatung. Fahrschulen für Motorradklassen lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden.

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