Die Klasse A2 gilt als Aufbau-Führerschein für Motorräder mittlerer Leistung. Sie erlaubt Krafträder bis 35 kW und kann ab 18 Jahren direkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A1 zu besitzen. Damit ist der A2 Motorradführerschein die beliebteste Einstiegsklasse für Fahranfänger ab der Volljährigkeit. Nachfolgend werden Fahrzeuggrenzen, Voraussetzungen, Ausbildung und der Weg zur unbeschränkten Klasse A erläutert.
Mit der Klasse A2 dürfen Krafträder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW gefahren werden, was etwa 48 PS entspricht. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,2 kW pro Kilogramm betragen. Außerdem darf das Motorrad nicht von einem Fahrzeug abgeleitet sein, das mehr als die doppelte Leistung hat. Ein Hubraumlimit gibt es bei dieser Klasse nicht. Leistungsstärkere Motorräder können gedrosselt gefahren werden, wenn die offene Leistung höchstens 70 kW beträgt und die Drosselung ordnungsgemäß eingetragen ist.
In der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM enthalten. Damit sind auch Leichtkrafträder, Roller und Mopeds abgedeckt. Zur Einordnung der kleineren Klassen dienen die Seiten zur Klasse A1 und zur Klasse AM.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
Die Höhe der Gebühren hängt von Behörde und Prüforganisation ab und sollte vor Ausbildungsbeginn erfragt werden. Auch der Preis der Ausbildung unterscheidet sich je nach Fahrschule, Region und Zahl der benötigten Fahrstunden.
Wer die Klasse A2 direkt erwirbt, absolviert eine Ausbildung mit Theorie und Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus dem Grundstoff und einem klassenspezifischen Zusatzstoff. In der Praxis stehen Grundfahraufgaben, Fahrten im Straßenverkehr und die vorgeschriebenen Sonderfahrten auf dem Programm. Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom Lernfortschritt ab.
Die Prüfung gliedert sich in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Das Prüfungsmotorrad muss bestimmte Mindestanforderungen an Leistung und Hubraum erfüllen und wird in der Regel von der Fahrschule gestellt. Geprüft werden unter anderem Slalom, Vollbremsung, Ausweichen sowie eine Fahrt im öffentlichen Verkehr.
Die Klasse A2 ist Teil des Stufenführerscheins. Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 ist der Aufstieg zur Klasse A möglich, sobald das Mindestalter von 20 Jahren erreicht ist. Dafür sind eine ergänzende Ausbildung und eine praktische Prüfung erforderlich, die theoretische Prüfung entfällt. Wer von der Klasse A1 kommt, kann nach zwei Jahren ebenfalls zur Klasse A2 aufsteigen, sofern er 18 Jahre alt ist.
Alternativ gibt es den Direkteinstieg in die Klasse A, der ab 24 Jahren möglich ist. Beim Direkteinstieg sind theoretische und praktische Prüfung abzulegen, die praktische Prüfung auf einem Motorrad mit mindestens 44 kW. Einzelheiten beschreibt die Seite zur Klasse A.
Bei der Auswahl einer Fahrschule für die Motorradausbildung lohnt ein Vergleich mehrerer Anbieter. Hilfreich sind ein eigener Übungsplatz, ein gepflegter Fuhrpark mit passenden Motorrädern, transparente Angaben zu Grundbetrag und Fahrstundenpreisen sowie flexible Termine in der Saison. Ein persönliches Beratungsgespräch zeigt, ob Körpergröße und Sitzhöhe zum Ausbildungsmotorrad passen. Ein Überblick über alle Klassen findet sich auf der Seite Krafträder.
Erlaubt sind höchstens 35 kW, also rund 48 PS, bei einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW pro Kilogramm.
Nein. Die Klasse A2 kann ab 18 Jahren direkt erworben werden.
Ja, wenn die offene Leistung höchstens 70 kW beträgt und die Drosselung vorschriftsmäßig eingetragen ist.
Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 und ab 20 Jahren, mit praktischer Prüfung.
Alle Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Passende Anbieter für die Ausbildung finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.
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