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Verstöße im Straßenverkehr

Verkehrsverstöße haben je nach Schwere unterschiedliche Folgen. Sie reichen von einem Verwarnungsgeld über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot bis hin zu Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Welche Konsequenz eintritt, regeln das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Strafgesetzbuch (StGB), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Begriffe ein und führt zu den Detailseiten.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Die meisten Verstöße im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeiten. Dazu zählen zu schnelles Fahren, Abstandsverstöße, Rotlicht oder Handynutzung am Steuer. Sie werden mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet. Nähere Erläuterungen enthält die Seite Ordnungswidrigkeiten. Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder verbotene Rennen werden dagegen vor Gericht verhandelt. Mehr dazu unter Straftaten im Straßenverkehr.

Punkte im Fahreignungsregister

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Fahreignungsregister. Verstöße werden dort mit einem, zwei oder drei Punkten bewertet. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wie die Stufen Vormerkung, Ermahnung und Verwarnung aussehen und wann Punkte verfallen, erläutert die Seite Punktesystem und Fahreignungsregister.

Fahreignungsseminar

Wer höchstens 5 Punkte hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen. Voraussetzungen, Ablauf und Abgrenzung zu anderen Seminaren stehen auf der Seite FES, Fahreignungsseminar.

Weitere Folgen und weiterführende Themen

  • Fahrverbote: Befristetes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, in der Regel ein bis drei Monate bei Ordnungswidrigkeiten.
  • Führerscheinentzug: Verlust der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und gegebenenfalls MPU.
  • Probezeit: Besondere Regeln für Fahranfänger in den ersten Jahren nach der Prüfung.

Orientierung bei Bescheiden

Bei einem Anhörungsbogen oder Bescheid gelten Fristen, die eingehalten werden sollten. Einsprüche sind meist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Für die Prüfung von Messungen oder Vorwürfen kommen Fachanwälte für Verkehrsrecht in Betracht. Über die Folgen für Probezeit und Fahrerlaubnis informieren die Seiten zur Probezeit und zum Führerscheinentzug.

Vom Anhörungsbogen bis zum Bußgeldbescheid

Bei Ordnungswidrigkeiten erhalten Betroffene meist zunächst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen. Darauf folgt der Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt werden. Rechtlich geprüft werden kann zum Beispiel, ob der Verstoß korrekt festgestellt wurde. Rechtsberatung bieten Fachanwälte für Verkehrsrecht und Automobilclubs.

Löschung der Punkte

Punkte im Fahreignungsregister verfallen nach festen Fristen, die vom Verstoß abhängen. Sie betragen für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt 2,5 Jahre, mit zwei Punkten fünf Jahre und mit drei Punkten zehn Jahre. Die Fristen laufen ab dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung. Bei neuen Verstößen kann sich die Löschung verzögern, eine Ablaufhemmung ist möglich. Die Grundlagen stehen auf den Seiten Punktesystem und Fahreignungs-Bewertungssystem.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeld geahndet, Straftaten mit Geld- oder Freiheitsstrafe, zusätzlich mit Entzug der Fahrerlaubnis. Typische Straftaten im Straßenverkehr sind Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mehr dazu auf den Seiten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Häufige Fragen

Wo werden Punkte gespeichert?

Im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Führt jeder Verstoß zu Punkten?

Nein. Verwarnungsgelder und Bußgelder bis 55 Euro bleiben ohne Eintrag. Punkte gibt es bei Verstößen mit Verkehrssicherheitsbezug ab 60 Euro Bußgeld und bei Straftaten.

Wo gibt es rechtliche Hilfe?

Fachanwälte für Verkehrsrecht und Verbraucherzentralen geben Auskunft. Die Seiten dieses Verzeichnisses ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie lange bleiben Einträge im Register?

Das hängt von der Schwere des Verstoßes ab: Sie liegt zwischen 2,5 und zehn Jahren.

Kann ein Bußgeldbescheid kostenlos geprüft werden?

Das hängt vom Angebot ab. Verkehrsrechtsschutzversicherungen und Automobilclubs bieten teils Beratung, Anwälte rechnen nach Gebührenordnung ab.

Wer nach einer Fahrschule für Auffrischung, Nachschulung oder Seminare sucht, findet im Verzeichnis passende Anbieter: Fahrschulen in der Nähe finden.

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