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Punktesystem in Flensburg

Das Punktesystem, offiziell Fahreignungs-Bewertungssystem, erfasst Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg. Umgangssprachlich ist daher oft von Punkten in Flensburg die Rede. Das System soll auffällige Verkehrsteilnehmer erkennen und bei wiederholten Verstößen gestuft reagieren, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie das Fahreignungs-Bewertungssystem funktioniert

Seit der Reform im Jahr 2014 werden nur noch Verstöße mit Bezug zur Verkehrssicherheit eingetragen. Rechtsgrundlage ist vor allem § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Je nach Schwere des Verstoßes gibt es einen, zwei oder drei Punkte. Die Behörde meldet rechtskräftige Entscheidungen an das KBA, das den Punktestand führt.

Wie viele Punkte es für welchen Verstoß gibt

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten mit besonderer Bedeutung für die Verkehrssicherheit, zum Beispiel bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße, sowie manche Handyverstöße.
  • 2 Punkte: Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot geahndet werden, etwa Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille.
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperre für die Neuerteilung.

Welche Handlung konkret mit wie vielen Punkten bewertet wird, regelt der Bußgeldkatalog und die Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Mehr zu den Hintergründen liefern die Seiten zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Die drei Stufen bis zum Entzug

Der Punktestand löst automatisch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde aus:

  1. 1 bis 3 Punkte: Vormerkung. Es folgt keine behördliche Maßnahme.
  2. 4 bis 5 Punkte: Ermahnung. Die Behörde weist schriftlich auf den Punktestand hin und informiert über die Möglichkeit eines freiwilligen Fahreignungsseminars.
  3. 6 bis 7 Punkte: Verwarnung. Erneut erfolgt ein Hinweis auf das Seminar, ein Punkteabzug ist in dieser Stufe aber nicht mehr möglich.
  4. 8 Punkte oder mehr: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, weil die Fahreignung als nicht mehr gegeben gilt.

Wer nach einem Entzug wieder fahren möchte, muss die Fahrerlaubnis neu beantragen. Hierzu informieren die Seiten zum Führerscheinentzug und zur Sperrzeit.

Tilgung und Verjährung der Punkte

Eintragungen werden nach festen Fristen gelöscht. Sie betragen je nach Verstoß 2,5 Jahre bei einem Punkt, 5 Jahre bei zwei Punkten und 10 Jahre bei drei Punkten. Die Frist beginnt in der Regel mit der Rechtskraft der Entscheidung. Neue Verstöße in der Tilgungsfrist können dazu führen, dass ältere Eintragungen länger im Register bleiben. Das sogenannte Tattagprinzip sorgt dafür, dass für die Einstufung der Maßnahmen der Punktestand zum Zeitpunkt der Tat maßgeblich ist.

Punktestand erfahren

Auskunft über den eigenen Punktestand erteilt das KBA. Eine Selbstauskunft kann schriftlich oder online angefordert werden und ist für Privatpersonen grundsätzlich kostenfrei. Online ist dafür ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nötig. Die Behörde meldet den Stand nicht automatisch bei jeder Eintragung, sondern erst, wenn eine Stufe erreicht wird.

Besonderheiten für Fahranfänger

In der Probezeit gelten zusätzliche Regeln. Verstöße werden dort nach einem eigenen System bewertet, das zusätzlich zum Punktesystem greift. Informationen bieten die Seiten zur Probezeit und zum Aufbauseminar.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

Bei 8 Punkten oder mehr entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis.

Kann ein Punkt abgebaut werden?

Ein Punkt lässt sich durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abbauen, wenn der Stand höchstens 5 Punkte beträgt und dies in den letzten fünf Jahren nicht schon geschah. Näheres steht im Beitrag zum Fahreignungsseminar.

Werden alle Bußgelder im Register eingetragen?

Nein. Verwarnungsgelder und Bußgelder unter 60 Euro werden nicht eingetragen. Ab einem Bußgeld von 60 Euro erfolgt bei verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen ein Eintrag.

Wie lange bleiben Punkte gespeichert?

Je nach Verstoß 2,5, 5 oder 10 Jahre. Eine Ablaufhemmung kann die Frist verlängern.

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Wer Fahrschulen in der Region sucht, etwa für Seminare oder Nachschulungen, findet im Verzeichnis passende Anbieter: Fahrschulen in der Nähe finden.

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