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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Regelverstöße, die nicht als Straftat gelten und mit einer Geldbuße, teils mit Punkten und Fahrverbot geahndet werden. Grundlage sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog. Zuständig für die Verfolgung sind Bußgeldstellen der Länder und Kommunen.

Verwarnung oder Bußgeld

Bei geringfügigen Verstößen wird ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro erhoben. Es wird ohne Eintrag ins Fahreignungsregister bezahlt, sofern der Betroffene einverstanden ist. Ab 60 Euro handelt es sich um ein Bußgeld, das per Bußgeldbescheid festgesetzt wird. Bei Bußgeldern ab 60 Euro folgt bei verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen ein Eintrag im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Häufige Ordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Innerorts und außerorts sind die Sanktionen nach dem Maß der Überschreitung gestaffelt.
  • Abstandsverstöße: Zu geringer Abstand zum Vordermann, abhängig von Geschwindigkeit und Dauer.
  • Rotlichtverstöße: Die Sanktion hängt davon ab, wie lange die Ampel schon rot war und ob es zu einer Gefährdung kam.
  • Handy am Steuer: Nach § 23 StVO ist die Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt eingeschränkt.
  • Falschparken und Halteverstöße: Meist Verwarnungsgeld, bei Behinderung höhere Bußgelder.
  • Alkohol und Drogen ohne Straftatbestand: Zum Beispiel Fahren ab 0,5 Promille nach § 24a StVG, in der Regel mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Ablauf eines Bußgeldverfahrens

Nach einem Verstoß erhält der Halter oder Fahrer in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen oder eine Verwarnung. Danach ergeht gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei den meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten zunächst drei Monate, nach Erlass des Bescheids sechs Monate.

Folgen von Ordnungswidrigkeiten

Neben dem Bußgeld sind weitere Folgen möglich:

  • Punkte: Ein oder zwei Punkte im Fahreignungsregister, abhängig vom Verstoß. Mehr dazu unter Punktesystem.
  • Fahrverbot: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ein bis drei Monate. Informationen bietet die Seite Fahrverbote.
  • Fahranfänger: In der Probezeit können Verstöße ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen.

Verjährung und Abgrenzung

Mit Eintritt der Verjährung kann ein Verstoß nicht mehr verfolgt werden. Wird ein Verhalten als Straftat bewertet, etwa bei Unfallflucht oder schwerer Gefährdung, gelten andere Regeln. Mehr dazu auf der Seite zu Straftaten im Straßenverkehr.

Hinweise für den Umgang mit Anhörungsbogen und Bescheid

Ein Anhörungsbogen ist keine Verurteilung, sondern gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Betroffene müssen sich zur Sache nicht äußern, die Angaben zur Person sind dagegen üblicherweise zu machen. Wer ein Foto oder Messprotokoll prüfen lassen möchte, kann Akteneinsicht beantragen, meist über einen Rechtsanwalt. Bescheide enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Frist und Stelle für den Einspruch genannt sind.

Bußgelder müssen innerhalb der im Bescheid genannten Frist bezahlt werden, sonst können Mahnkosten und Vollstreckung folgen. Bei Verstößen im EU-Ausland kann ein Bußgeld ebenfalls grenzüberschreitend durchgesetzt werden. Auf Reisen empfiehlt sich deshalb ein Blick auf die Regeln des jeweiligen Landes, siehe Fahren im Ausland.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es Punkte für eine Ordnungswidrigkeit?

Ab einem Bußgeld von 60 Euro bei verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen.

Kann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde.

Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?

Verwarnungsgelder liegen zwischen 5 und 55 Euro und bringen keine Punkte. Ein Bußgeld beginnt bei 60 Euro und kann Punkte bedeuten.

Wo ist der Bußgeldkatalog einsehbar?

Der Bußgeldkatalog ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt und auf gesetze-im-internet.de abrufbar.

Alle Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Wer eine Fahrschule sucht, kann im Verzeichnis nach Anbietern suchen: Fahrschulen in der Nähe finden.

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