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Führerscheinprüfung

Die Führerscheinprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide müssen bestanden werden, bevor die Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Prüfungen werden von amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern der Technischen Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA abgenommen. Diese Seite gibt einen Überblick über Zulassung, Ablauf und Vorbereitung.

Voraussetzungen für die Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die vorgeschriebene Ausbildung in einer Fahrschule abgeschlossen hat und das Mindestalter der jeweiligen Klasse erreicht hat. Für die Klasse B sind das 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren ab 17 liegt das Mindestalter bei 17 Jahren, wobei die theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden darf, siehe Begleitetes Fahren ab 17. Zuvor wird ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Erforderlich sind unter anderem ein Sehtest, eine Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Passbild. Die Fahrschule meldet den Prüfling zur Prüfung an.

Die theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung wird am Computer oder Tablet abgelegt. Sie enthält Fragen zum Grundstoff und zum klassenspezifischen Stoff. Jede falsch beantwortete Frage führt zu Fehlerpunkten, die zulässige Gesamtzahl hängt von der Klasse ab. Mehr zur Vorbereitung steht auf der Seite Vorbereitung zur Theoretischen Prüfung. Wer sprachliche Unterstützung braucht, findet Hinweise unter Sprachen.

Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung findet im Fahrzeug der Fahrschule statt. Sie umfasst eine Vorbesprechung, eine Fahrt im Straßenverkehr mit festgelegter Mindestdauer und Grundfahraufgaben. Der Prüfer bewertet, ob das Fahrzeug sicher beherrscht und der Verkehr richtig eingeschätzt wird. Die Sonderfahrten, also Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Dämmerungs oder Nachtfahrt, müssen vor der Prüfung in der Ausbildung absolviert sein. Hinweise zur Vorbereitung enthält die Seite Vorbereitung zur Praktischen Prüfung.

Wiederholung und Fristen

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden. In der Regel gilt eine Wartefrist, die sich bei der Prüforganisation oder der Fahrschule erfragen lässt. Für die praktische Prüfung muss die theoretische Prüfung noch gültig sein. Diese Gültigkeit ist zeitlich begrenzt, die Frist wird bei der Anmeldung genannt. Die Gebühren für Prüfungen und die Erteilung der Fahrerlaubnis sind bundesweit nicht einheitlich, die Höhe nennen Fahrschule und Behörde.

Besondere Situationen

Nicht alle Prüflinge haben dieselben Voraussetzungen. Bei Prüfungsangst gibt es Strategien und Unterstützung, siehe Prüfungsangst. Menschen mit Einschränkungen können Hilfen und angepasste Fahrzeuge nutzen, siehe Führerschein mit Handicap. Auch der Bremsweg ist ein häufiger Prüfungsinhalt, siehe Bremsweg.

Ablauf von Antrag bis Führerschein

Der Weg beginnt mit dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde. Dabei werden Passfoto, Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis vorgelegt. Die Fahrschule übernimmt in der Regel die Anmeldung zur Prüfung bei der Prüforganisation. Nach bestandener Theorie und Praxis erstellt die Behörde den Führerschein, der bei der Behörde abgeholt oder zugesandt wird. Eine Übersicht zur Ausbildung bietet die Seite Führerscheinausbildung.

Prüfungsvorbereitung strukturiert planen

Die Vorbereitung auf beide Prüfungsteile unterscheidet sich. Für die Theorie hilft der Fragenkatalog, für die Praxis zählen Fahrstunden und Routine. Die Seiten Theorie und Praxis erläutern Vorgehen und Tipps. Wer unter Nervosität leidet, findet Hinweise bei Prüfungsangst.

Kosten und Gebühren

Für Prüfung und Führerscheinausstellung fallen Gebühren an, die in Gebührenordnungen festgelegt sind. Zusätzlich entstehen Kosten für Fahrschule, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs. Die Höhe unterscheidet sich je nach Region und Fahrschule, aktuelle Angaben nennen Fahrschulen, Prüforganisationen und Behörden.

Nach der Prüfung

Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt bei Fahranfängern die Probezeit, siehe Probezeit. Ratgeber zu Fahrzeug, Zulassung und Versicherung enthält die Seite Tipps rund ums Autofahren.

Rolle des Prüfers

Der Prüfer ist unabhängig und bewertet nach bundeseinheitlichen Vorgaben. Er beurteilt, ob die Fahrerlaubnisanwärter ein Fahrzeug sicher, verkehrsgerecht und rücksichtsvoll führen. Bewertet werden unter anderem Verkehrsbeobachtung, Fahrzeugbeherrschung und Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Nach der Prüfung erhält der Fahrschüler eine Rückmeldung. Bei Unklarheiten zum Ergebnis steht die Fahrschule beratend zur Seite.

Häufige Fragen

Welche Prüfung kommt zuerst?

Zuerst folgt die theoretische Prüfung, danach die praktische.

Wer nimmt die Prüfung ab?

Amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer von Technischen Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA.

Was gilt bei Nichtbestehen?

Wiederholung ist möglich, meist nach einer Wartefrist. Die Fahrschule berät zu Übungsstunden.

Gilt die bestandene Prüfung für alle Klassen?

Nein. Jede Klasse hat eigene Prüfungsanforderungen. Bei Erweiterungen gelten teilweise verkürzte Prüfungen.

Was ist mitzubringen?

Amtlicher Lichtbildausweis und die Unterlagen, die Fahrschule oder Prüforganisation angeben.

Die Fahrschule ist Ansprechpartner für Anmeldung und Vorbereitung. Passende Betriebe zeigt das Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

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