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Probezeit beim Führerschein

Die Probezeit gilt für Fahranfänger in den ersten Jahren nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Sie ist in § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt und soll dafür sorgen, dass neue Autofahrer besonders sorgfältig am Straßenverkehr teilnehmen. Während der Probezeit gelten strengere Konsequenzen bei Verstößen als für erfahrene Fahrer.

Was die Probezeit bedeutet

Die Probezeit dauert grundsätzlich zwei Jahre ab der Erteilung der Fahrerlaubnis. Wer mit 17 Jahren am Begleiteten Fahren ab 17 teilnimmt, startet die Probezeit bereits mit der Prüfbescheinigung. Während dieser Zeit gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG, auch bei geringen Mengen.

Verstöße und Folgen

Verkehrsverstöße werden in der Probezeit in schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße unterteilt. Je nach Anzahl und Schwere kann die Behörde ein Aufbauseminar anordnen, die Probezeit verlängern, schriftlich verwarnen und im äußersten Fall die Fahrerlaubnis entziehen. Die einzelnen Maßnahmen erläutern die folgenden Seiten:

Einordnung im Punktesystem

Zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit werden Verstöße im Fahreignungsregister eingetragen. Das System erklärt die Seite zum Punktesystem. Die Regeln der Probezeit und das Punktesystem laufen parallel.

Hinweise für Fahranfänger

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden schon bei kleinen Unachtsamkeiten spürbar. Viele Vorfälle entstehen durch Handynutzung, zu geringen Abstand oder Alkoholreste vom Vorabend. Vorausschauendes Fahren, ein Fahrsicherheitstraining und der Verzicht auf Alkohol am Steuer helfen, Eintragungen zu vermeiden. Die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort ist bei Fragen zu Fristen und Anordnungen die zuständige Stelle.

Alkoholverbot in der Probezeit

In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Das bedeutet 0,0 Promille nach § 24c StVG. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Eintrag im Fahreignungsregister, außerdem wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Mehr zu Risiken von Alkohol, Drogen und Medikamenten steht unter Alkohol, Drogen und Medikamente.

Maßnahmenstufen bei Verstößen

Die Maßnahmen nach § 2a StVG bauen aufeinander auf. Schwerwiegende Verstöße oder mehrere weniger schwere führen zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Bei einem weiteren Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Kommt es danach zu einem weiteren Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Seite Aufbauseminar für Fahranfänger erläutert die Inhalte.

Begleitetes Fahren und Probezeit

Die Zeit des begleiteten Fahrens ab 17 wird auf die Probezeit angerechnet. Wer mit 17 beginnt, ist beim 18. Geburtstag deshalb schon einige Zeit in der Probezeit. Weitere Hinweise bietet die Seite Dauer der Probezeit.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit?

Zwei Jahre. Sie kann auf vier Jahre verlängert werden.

Gilt die Probezeit auch bei späterem Erwerb weiterer Klassen?

Die Probezeit gilt für die erstmalige Erteilung. Wird sie schon durchlaufen, setzt eine weitere Klasse sie in der Regel nicht neu in Gang. Im Zweifel erteilt die Fahrerlaubnisbehörde Auskunft.

Was bedeutet Fahrverbot in der Probezeit?

Ein Fahrverbot ist zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit möglich. Die Seite Fahrverbot in der Probezeit erklärt die Folgen.

Kann die Probezeit verkürzt werden?

Eine Verkürzung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie endet nach zwei Jahren, sofern keine Verlängerung angeordnet wurde.

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