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Aufbauseminar (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger, kurz ASF, wird angeordnet, wenn in der Probezeit bestimmte Verkehrsverstöße begangen wurden. Es ist in § 2a StVG und § 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Anders als das freiwillige Fahreignungsseminar ist die Teilnahme am ASF verpflichtend. Wer die Anordnung nicht befolgt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.

Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet das ASF an, wenn in der Probezeit entweder ein schwerwiegender Verstoß (sogenannter A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) rechtskräftig geahndet wurden. Beispiele für A-Verstöße sind Straftaten, Alkohol- und Drogenfahrten oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Liste steht in Anlage 12 der FeV. Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Ausführlich erklärt das die Seite Dauer der Probezeit.

Ablauf des Seminars

Das Seminar findet in kleiner Gruppe statt und wird von speziell zugelassenen Seminarleitern durchgeführt, häufig in Fahrschulen. Es umfasst nach der Fahrerlaubnis-Verordnung vier Gruppensitzungen von jeweils 135 Minuten sowie eine Fahrprobe in der Gruppe. Inhalte sind unter anderem die Analyse der eigenen Verstöße, Ursachen von Fehlverhalten und Strategien für ein sicheres Fahrverhalten. Eine Prüfung gibt es nicht. Wer regelmäßig teilnimmt, erhält eine Teilnahmebescheinigung, die bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen ist.

Fristen und Kosten

Die Behörde setzt eine Frist, innerhalb derer die Teilnahme nachgewiesen werden muss. Die Frist beträgt üblicherweise etwa zwei Monate, die genaue Angabe steht im Schreiben der Behörde. Wird die Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Kosten für das Seminar trägt der Teilnehmer. Sie sind nicht bundesweit einheitlich, daher lohnt sich ein Preisvergleich bei mehreren Anbietern.

Was nach dem Seminar gilt

Das ASF beendet die Verfolgung nicht, sondern ist eine Stufe des Probezeit-Systems. Begeht der Fahrer nach dem Seminar erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, folgt eine schriftliche Verwarnung. Bei weiteren Verstößen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zusätzlich fließen die Verstöße in das Punktesystem ein.

Abgrenzung zu anderen Maßnahmen

Neben dem ASF gibt es weitere Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Das Fahreignungsseminar ist freiwillig und richtet sich an Fahrer mit Punkten. Die verkehrspsychologische Beratung ist ebenfalls freiwillig und wird in der Probezeit nach einer Verwarnung empfohlen. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird dagegen bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet, zum Beispiel nach Alkohol- oder Drogenfahrten.

Tipps zur Vorbereitung

Die Anordnung kommt schriftlich von der Fahrerlaubnisbehörde. Das Schreiben enthält Frist und Hinweise, wie die Teilnahme nachzuweisen ist. Anbieter sind über Fahrschulen, Verkehrsverbände und örtliche Stellen auffindbar. Wichtig ist, rechtzeitig zu buchen, da Kurse nicht immer kurzfristig stattfinden. Wer den Verstoß für ungerechtfertigt hält, kann Rechtsmittel gegen den zugrunde liegenden Bescheid prüfen lassen. Der Besuch eines Seminars ersetzt dies nicht.

Häufige Fragen

Ist das ASF freiwillig?

Nein. Es wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und ist verpflichtend.

Wie viele Verstöße führen zum Aufbauseminar?

Ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße.

Baut das ASF Punkte ab?

Nein. Ein Punkteabzug ist nur beim freiwilligen Fahreignungsseminar vorgesehen und nur unter bestimmten Bedingungen.

Wer führt das Seminar durch?

Anerkannte Seminarleiter, zum Beispiel Fahrlehrer mit entsprechender Erlaubnis.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Anbieter in der Nähe finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

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