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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17, ermöglicht Jugendlichen, bereits vor dem 18. Geburtstag Auto zu fahren, sofern eine erfahrene Begleitperson mitfährt. Das Modell wurde eingeführt, um Fahranfängern mehr Praxis unter Aufsicht zu geben und die Unfallzahlen junger Fahrer zu senken. Die Regelungen stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Seite fasst Voraussetzungen, Ablauf und Pflichten zusammen.

Was ist Begleitetes Fahren ab 17?

BF17 gilt für die Fahrerlaubnisklassen B und BE. Die Ausbildung in der Fahrschule beginnt wie bei anderen Fahrschülern, die Prüfungen können jedoch bereits mit 17 Jahren abgelegt werden. Danach wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, die zum Fahren in Begleitung berechtigt. Mit dem 18. Geburtstag wird daraus der reguläre Führerschein. Die Fahrerlaubnisklasse wird dann ohne weitere Prüfung ausgehändigt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre für die Prüfung. Die Ausbildung darf früher beginnen, ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann bereits einige Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten zum Antrag
  • Bestandene theoretische und praktische Prüfung der Klasse B
  • Mindestens eine Begleitperson, die den Anforderungen entspricht

Die genauen Fristen zum Antrag und zum Ausbildungsbeginn können je nach Behörde variieren und sollten bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Fahrschule erfragt werden.

Anforderungen an die Begleitperson

Begleitpersonen werden namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen. Sie müssen nach der FeV bestimmte Kriterien erfüllen: Mindestalter 30 Jahre, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer gleichwertigen Klasse, und im Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt. Dazu soll die Begleitperson dem Fahranfänger als Ratgeber zur Seite stehen, sie muss aber nicht eingreifen. Die Verantwortung für das Fahren liegt beim jugendlichen Fahrer. Die Begleitperson ist während der Fahrt Beifahrer und darf selbst nicht fahren.

Regeln während der Fahrt

  • Die Prüfbescheinigung und ein amtlicher Ausweis müssen mitgeführt werden.
  • Für den Fahrer gilt eine Promillegrenze von 0,0. Für die Begleitperson gilt eine Grenze von 0,5 Promille.
  • Die Probezeit gilt auch bei BF17, ebenso das Punktesystem.
  • Fahren ist nur in Begleitung erlaubt. Fahrten ohne Begleitperson gelten als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Fahren im Ausland

Die Prüfbescheinigung gilt grundsätzlich im Inland. Die Anerkennung im Ausland ist nicht einheitlich geregelt. Einige Staaten akzeptieren sie, andere nicht. Vor einer Reise sollte bei Automobilclubs oder dem Auswärtigen Amt die aktuelle Lage geprüft werden. Mehr dazu steht auch auf der Seite Fahren im Ausland.

Vorteile und Hinweise

Studien zeigen, dass Fahranfänger, die begleitet unterwegs waren, später seltener an Unfällen beteiligt sind. Zudem ist die gesammelte Fahrpraxis ein Vorteil bei der Probezeit. Wichtig ist, die Regeln ernst zu nehmen. Verstöße während der Probezeit führen zu Konsequenzen, siehe Probezeit. Für Ausnahmen gibt es die Seite Sondergenehmigung.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter geht BF17?

Die Prüfungen können mit 17 Jahren abgelegt werden. Ab dem 18. Geburtstag gilt der Führerschein ohne Begleitung.

Darf jede erwachsene Person begleiten?

Nein. Die Begleitperson muss die Voraussetzungen der FeV erfüllen und in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

Gilt BF17 für Motorräder?

Nein. Das Modell betrifft die Klassen B und BE, also den Pkw mit Anhänger.

Kostet BF17 extra?

Es fallen Gebühren der Behörde an, die sich regional unterscheiden. Die aktuelle Höhe erfragt man beim Straßenverkehrsamt.

Passende Ausbildungsbetriebe finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden. Weitere Infos zur Klasse B stehen unter Führerscheinklasse Auto.

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