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Busführerschein

Busführerscheine berechtigen zur Beförderung von Fahrgästen in Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen. Je nach Größe des Fahrzeugs und Anhänger kommen die Klassen D1, D1E, D und DE infrage. Die Übersicht stellt die Klassen vor, nennt die wichtigsten Voraussetzungen und führt zu den Detailseiten. Gesucht werden häufig die Begriffe Busführerschein, Klasse D und Kleinbus.

Die vier Bus-Klassen im Überblick

  • Klasse D1: Kleinbusse mit 9 bis 16 Sitzplätzen und höchstens 8 m Länge, Anhänger bis 750 kg
  • Klasse D1E: Zugfahrzeug der Klasse D1 mit schwerem Anhänger, Kombination bis höchstens 12.000 kg
  • Klasse D: alle Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen, Anhänger bis 750 kg
  • Klasse DE: Zugfahrzeug der Klasse D mit schwerem Anhänger

Gemeinsame Voraussetzungen

Für Busklassen gelten erhöhte Anforderungen an Alter und Eignung. Das Mindestalter liegt bei D1 in der Regel bei 21 Jahren, bei D in der Regel bei 24 Jahren, mit Ausnahmen für bestimmte Ausbildungen und den Linienverkehr. Erforderlich sind in der Regel Klasse B, Sehtest, ärztliches Gutachten und Erste-Hilfe-Nachweis. Die Klassen werden befristet erteilt, üblicherweise für 5 Jahre.

Welche Klasse für welchen Einsatz?

Die Wahl der Klasse richtet sich nach Fahrzeugtyp, Einsatzzweck und Fahrgastzahl. Kleinbusse für Vereine, Pflegedienste oder Hotels erfordern in der Regel die Klasse D1. Sobald mehr als 16 Sitzplätze vorhanden sind oder die Fahrzeuglänge 8 m übersteigt, ist die Klasse D nötig. Soll zusätzlich ein Gepäck- oder Materialanhänger über 750 kg gezogen werden, kommen die Klassen D1E oder DE hinzu. Welche Klasse im Einzelfall erforderlich ist, lässt sich den Fahrzeugpapieren entnehmen und bei der Führerscheinstelle erfragen.

Beruf und Ausbildung

Wer beruflich Fahrgäste befördert, benötigt zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation mit Schlüsselzahl 95. Für Taxi und Mietwagen gelten gesonderte Vorgaben, siehe Personenbeförderung. Die Ausbildung findet in zugelassenen Fahrschulen statt. Eine Übersicht aller Klassen bietet die Seite Führerscheinklassen. Ansprechpartner finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

Besondere Anforderungen bei der Personenbeförderung

Wer Fahrgäste befördert, trägt besondere Verantwortung. Deshalb gelten für Busklassen höhere Anforderungen an die Eignung als für Pkw. Vor der Erteilung sind ein ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, ein Sehtest vorzulegen. Die Fahrerlaubnisse der Gruppe 2, zu denen auch Lkw- und Busklassen zählen, sind befristet. Eine Verlängerung setzt erneute Nachweise der Eignung voraus. Die genauen Fristen regelt § 23 FeV.

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Berufsmäßige Busfahrer benötigen zusätzlich zur Fahrerlaubnis die Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Der Nachweis wird im Führerschein oder in der Fahrerqualifizierungskarte mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Auch Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrtenschreibergesetz spielen im Linien- und Reiseverkehr eine Rolle.

Übergänge zu anderen Klassen

Vor einer Busklasse liegt in der Regel die Klasse B. Informationen zu Anhängerkombinationen enthalten die Seiten Klasse D1E und Klasse DE. Für Fahrten mit Fahrgästen im Taxi- oder Mietwagenverkehr gelten andere Regeln, siehe Personenbeförderung.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter sind Busklassen möglich?

Das Mindestalter beträgt je nach Klasse 21 oder 24 Jahre, in bestimmten Fällen etwa bei einer Berufsausbildung gelten niedrigere Altersgrenzen. Entscheidend ist § 10 FeV.

Ist für Busfahrer eine Weiterbildung Pflicht?

Für den gewerblichen Einsatz ist eine regelmäßige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorgeschrieben.

Fahrschulen mit Busausbildung finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

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