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Taxischein

Als Taxischein wird umgangssprachlich die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bezeichnet, früher auch P-Schein genannt. Sie ist eine Zusatzberechtigung zur normalen Fahrerlaubnis und wird für die gewerbliche Beförderung von Fahrgästen in Taxis und Mietwagen benötigt. Rechtsgrundlage ist die Fahrerlaubnis-Verordnung. Gesucht werden häufig die Begriffe Taxischein, Taxifahrer werden und Personenbeförderungsschein. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen nötig sind und wie lange die Berechtigung gültig ist.

Wofür wird der Taxischein benötigt?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist erforderlich, wenn Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördert werden. Dazu zählen:

  • Taxis
  • Mietwagen mit Fahrer
  • Krankenkraftwagen
  • Pkw im Linienverkehr oder bei gewerblichen Ausflugsfahrten

Die Berechtigung bezieht sich auf den Fahrer. Davon zu unterscheiden ist die Genehmigung für das Unternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Für die Beförderung mit Bussen gelten die Klassen D1 bis DE.

Voraussetzungen

Für den Taxischein gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, in der Regel seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenkraftwagen seit einem Jahr
  • Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
  • Persönliche Zuverlässigkeit, nachgewiesen durch ein Führungszeugnis und gegebenenfalls einen Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch ein ärztliches Gutachten und einen Sehtest
  • Orts- beziehungsweise Fachkenntnisse, je nach Regelung der Genehmigungsbehörde

Die Anforderungen können je nach Bundesland und Behörde abweichen. Gebühren und Bearbeitungszeiten sind bei der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.

Antrag und Ablauf

Der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort gestellt. Beizufügen sind Führerschein, Passfoto, Sehtest, ärztliches Gutachten und Führungszeugnis. Bei Taxi und Mietwagen kann die Genehmigungsbehörde zusätzlich einen Nachweis über Orts- oder Fachkenntnisse verlangen. Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen, deshalb sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Die Berechtigung wird als Eintrag im Führerschein oder als Zusatzbescheinigung ausgestellt.

Gültigkeit und Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet erteilt, in der Regel für 5 Jahre. Teils gelten für die erste Erteilung kürzere Fristen. Zur Verlängerung sind Eignungsnachweise vorzulegen. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden, weil die Beförderung von Fahrgästen nach Ablauf nicht mehr erlaubt ist. Bei Verlängerungen ab einem höheren Lebensalter kann ein erneutes Gutachten verlangt werden.

Beruf und Alltag als Fahrer

Wer als Taxifahrer arbeitet, trägt Verantwortung für Fahrgäste, Fahrzeug und die Einhaltung der Verkehrsregeln. Dazu gehören ein sicherer Fahrstil, Kenntnis der Tarifordnung, der ordnungsgemäße Umgang mit dem Taxameter und die Beachtung von Beförderungspflicht und Arbeitszeitregeln. Im Rahmen des Punktesystems können Verkehrsverstöße die Zuverlässigkeit in Frage stellen und die Berechtigung gefährden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Zuverlässigkeit regelmäßig, vor allem bei Verlängerung. Wer plant, später einen eigenen Taxibetrieb zu führen, benötigt zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Behörde und den Nachweis der fachlichen Eignung.

Wichtige Unterlagen im Überblick

  • Gültiger Führerschein der Klasse B im EU-Kartenformat
  • Ärztliches Gutachten und Sehtest
  • Führungszeugnis
  • Biometrisches Passbild
  • Gegebenenfalls Nachweis über Orts- oder Fachkenntnisse

Welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden und wie alt sie sein dürfen, regelt die Fahrerlaubnisbehörde.

Zur Vorbereitung auf den Beruf bieten Verbände und Taxiunternehmen häufig Schulungen zu Tarifen, Kundenumgang, Orientierung und Verkehrsrecht an. Auch die Nutzung moderner Bestell- und Navigationssysteme gehört heute zum Alltag.

Ortskenntnis und Pflichtfahrgebiet

In vielen Städten und Landkreisen wird eine Ortskundeprüfung verlangt oder empfohlen. Taxis unterliegen zudem einer Beförderungspflicht im jeweiligen Pflichtfahrgebiet und festgelegten Tarifen. Für das Unternehmen gilt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das unter anderem Genehmigungen, Taxameter und Pflichten regelt. Welche Anforderungen vor Ort gelten, teilen Ordnungsämter, Taxizentralen und Verbände mit.

Taxi und Mietwagen im Vergleich

Für Fahrer im Mietwagenverkehr gilt dieselbe Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wie für Taxifahrer. Unterschiede betreffen vor allem die Betriebsform: Taxis stehen für Fahrgäste bereit, Mietwagen werden vorbestellt. Einen Überblick über weitere Berechtigungen bietet die Übersicht Sonderführerscheine sowie die Seite Personenbeförderung.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter ist der Taxischein möglich?

In der Regel ab 21 Jahren. Für Krankenkraftwagen genügen 19 Jahre.

Wie lange muss die Klasse B vorhanden sein?

Üblicherweise seit mindestens zwei Jahren.

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

In der Regel 5 Jahre, danach ist eine Verlängerung mit Eignungsnachweis nötig.

Wird der Taxischein auch für Mietwagen gebraucht?

Ja. Taxi und Mietwagen mit Fahrer fallen beide unter die Pflicht zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Wer stellt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aus?

Die Fahrerlaubnisbehörde, nicht die Fahrschule.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Fahrschulen und Ausbildungsstellen lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden. Eine Übersicht bietet die Seite Sonderführerscheine.

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