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Fahrverbot in der Probezeit

Ein Fahrverbot in der Probezeit trifft Fahranfänger besonders hart, weil zusätzlich zu den gewöhnlichen Folgen die Sonderregeln der Probezeit greifen. Das Fahrverbot ist in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Es ist ein befristetes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, und nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu verwechseln.

Wann ein Fahrverbot verhängt wird

Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt das Fahrverbot ein bis drei Monate. Es kommt vor allem bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, schweren Rotlichtverstößen, Alkohol oder Drogen am Steuer und bei beharrlichen Pflichtverletzungen in Betracht. Als Nebenstrafe bei Straftaten kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis zu sechs Monaten verhängen. Einzelheiten zu den Auslösern bietet die Seite Auslöser für Fahrverbote.

Folgen speziell in der Probezeit

Verstöße, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, zählen in der Regel zu den schwerwiegenden Verstößen der Probezeit. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall in der Regel die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Weitere Verstöße führen zu einer schriftlichen Verwarnung und schließlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Mehr dazu auf den Seiten Aufbauseminar (ASF) und Dauer der Probezeit. Zusätzlich werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Abgabe des Führerscheins

Während des Fahrverbots ist der Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Die Dauer beginnt mit der Abgabe oder, wenn der Führerschein bereits in Verwahrung ist, mit der Rechtskraft der Entscheidung. Bei einem Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit kann der Beginn unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft gewählt werden. Das setzt voraus, dass in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot verhängt wurde und bis zur Entscheidung keines hinzukommt. Bei Alkoholverstößen nach § 24a StVG und bei einem Fahrverbot als Nebenstrafe gilt diese Regel nicht, weshalb der Bescheid genau zu lesen ist. Ausführlich erläutert das die Seite Abgabe des Führerscheins.

Fahren trotz Fahrverbot

Wer trotz Fahrverbots fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG. Mögliche Folgen sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, ein verlängertes Verbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch der Versicherungsschutz kann gefährdet sein. Siehe dazu Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Härtefälle und Einspruch

Ein Absehen vom Fahrverbot ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn eine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Die Hürden sind hoch. Informationen enthält die Seite Härtefallregelungen. Gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

Tipps zum Umgang mit dem Fahrverbot

Während des Fahrverbots darf kein Kraftfahrzeug jeder Art geführt werden, auch kein Mofa. Das betrifft Autos und Motorräder, nicht aber Fahrräder ohne Motorantrieb oder Pedelecs bis 25 km/h. Je nach Bescheid kann ein Fahrverbot für alle oder nur für bestimmte Fahrzeugarten gelten. Vor Beginn lohnt es sich, Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder Carsharing zu planen. Wer beruflich auf das Fahrzeug angewiesen ist, sollte den Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Nach Ablauf wird der Führerschein von der Behörde zurückgegeben oder abgeholt.

Eine Nachschulung oder Beratung durch eine Fahrschule kann sinnvoll sein, wenn die Probezeit noch läuft und weitere Konsequenzen drohen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Fahrverbot bei einer Ordnungswidrigkeit?

Ein bis drei Monate.

Wird die Fahrerlaubnis durch ein Fahrverbot entzogen?

Nein. Nach Ablauf wird der Führerschein zurückgegeben, eine neue Prüfung ist nicht nötig.

Verlängert ein Fahrverbot die Probezeit?

Nicht allein durch das Verbot, aber die zugrunde liegende Tat zählt meist als schwerwiegender Verstoß und führt zum Aufbauseminar und damit zur Verlängerung auf vier Jahre.

Zählt die Zeit der Verwahrung?

Ja, die Zeit in amtlicher Verwahrung wird auf das Fahrverbot angerechnet.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Wer eine Fahrschule sucht, findet im Verzeichnis passende Anbieter: Fahrschulen in der Nähe finden.

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