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Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn Verkehrsverstöße besonders gefährlich sind oder wiederholt vorkommen. Das Straßenverkehrsgesetz und der Bußgeldkatalog legen fest, bei welchen Verstößen in der Regel ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten ansteht. Die Auslöser reichen von deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen über Rotlichtverstöße bis zu Alkohol und Drogen. Dieser Überblick nennt die häufigsten Anlässe.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer innerorts mindestens 31 km/h und außerorts mindestens 41 km/h zu schnell fährt, muss in der Regel mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei noch höheren Überschreitungen steigen Geldbuße und Dauer. Die Punkte im Fahreignungsregister kommen hinzu. Verstöße werden durch Radarmessungen, Lasermessungen oder Abschnittskontrollen festgestellt. Nach den Regeln des Bußgeldkatalogs können mehrere Verstöße in kurzer Zeit auch bei geringeren Überschreitungen zu einem Fahrverbot führen.

Wiederholte Verstöße

Das Gesetz kennt die beharrliche Pflichtverletzung. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Auch andere wiederholte Verstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen, wenn sie zeigen, dass die Regeln wiederholt missachtet werden.

Rotlichtverstöße und Abstand

Bei einem Rotlichtverstoß mit einer Rotphase von mehr als einer Sekunde sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat vor. Dasselbe gilt bei Gefährdung oder Sachbeschädigung. Auch zu geringer Abstand bei hoher Geschwindigkeit kann zum Fahrverbot führen, wenn der Abstand sehr gering ist. Ebenfalls relevant sind verbotswidriges Überholen und Fahren auf dem Seitenstreifen.

Alkohol, Drogen und Medikamente

Beim Fahren mit 0,5 Promille oder mehr ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß drohen eine Geldbuße, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung steigen Geldbuße und Fahrverbot. Ähnliche Regeln gelten bei Drogen im Blut. Ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen liegt dagegen eine Straftat vor, bei der meist die Fahrerlaubnis entzogen wird, siehe Gründe für den Führerscheinentzug. Zusätzliche Hinweise stehen auf der Seite Alkohol, Drogen und Medikamente.

Verfahren und Strafrecht

Neben Ordnungswidrigkeiten kann ein Gericht bei Straftaten ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängen. Das gilt etwa bei Nötigung, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Dauer beträgt hier ein bis sechs Monate. Wie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten voneinander abzugrenzen sind, erklären die Seiten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Ablenkung und Handynutzung am Steuer

Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist nach § 23 StVO eingeschränkt. Verstöße führen zu Bußgeld und Punkten, bei Gefährdung oder Unfall auch zum Fahrverbot. Ablenkung ist eine häufige Unfallursache. Die Nutzung ist nur mit Freisprecheinrichtung und unter weiteren Bedingungen erlaubt.

Abstand und Überholen

Zu geringer Abstand zum Vordermann und riskante Überholmanöver können Fahrverbote nach sich ziehen, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten. Der Bußgeldkatalog legt fest, wann ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Maßgeblich sind Geschwindigkeit und Abstand.

Feststellung der Verstöße

Verstöße werden durch Messungen, Kameras oder Zeugen festgestellt. Betroffene erhalten in der Regel einen Anhörungsbogen. Die Messung kann geprüft werden, etwa auf Einhaltung der technischen Vorgaben. Rechtliche Beratung hilft bei der Einschätzung.

Folgen für Fahranfänger und Berufskraftfahrer

Für Fahranfänger können zusätzliche Maßnahmen wie ein Aufbauseminar hinzukommen, siehe Probezeit. Berufskraftfahrer sind durch ein Fahrverbot besonders betroffen, da die Tätigkeit ohne Fahrerlaubnis ruht. Arbeitsrechtliche Fragen sind individuell zu klären. Eine Übersicht über Fahrverbote bietet die Seite Fahrverbote.

Häufige Fragen

Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Fahrverbot?

Innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Zusätzlich kann wiederholtes Rasen bereits ab 26 km/h innerhalb eines Jahres zum Fahrverbot führen.

Führt jeder Alkoholverstoß zum Fahrverbot?

Nein, aber ab 0,5 Promille ist ein Fahrverbot beim ersten Verstoß üblich. In anderen Fällen entscheidet das Gericht.

Was ist der Unterschied zum Entzug?

Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis erhalten, beim Entzug erlischt sie. Mehr dazu auf der Seite Fahrverbote.

Kann gegen ein Fahrverbot Einspruch eingelegt werden?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Ob Ausnahmen greifen, erklärt die Seite Härtefallregelungen.

Werden Fahrverbote im Ausland vollstreckt?

Fahrverbote gelten für das Führen von Fahrzeugen in Deutschland. Für Regelungen im Ausland sollte die Rechtslage im Einzelfall geklärt werden.

Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung, aktuelle Bußgeldkataloge sind bei den Behörden einsehbar. Passende Ausbildungsbetriebe finden sich im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

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