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Alkohol, Drogen und Medikamente am Steuer

Alkohol, Drogen und Medikamente beeinträchtigen Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen. Im Straßenverkehr gelten dafür klare gesetzliche Grenzen, die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Verstöße können Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Strafverfahren und den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Häufig gesuchte Fragen betreffen die Promillegrenze, Drogen am Steuer und Medikamente im Straßenverkehr.

Alkohol am Steuer: Promillegrenzen

Für Kraftfahrer gelten abgestufte Grenzen:

  • Ab 0,3 Promille: Kommt es zu Ausfallerscheinungen oder zu einem Unfall, kann eine Straftat nach § 315c oder § 316 StGB vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit).
  • Ab 0,5 Promille: Auch ohne Auffälligkeiten liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Üblich sind Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit. Es handelt sich um eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe und in der Regel Entzug der Fahrerlaubnis.

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG. Mehr dazu auf der Seite zur Probezeit. Radfahrer unterliegen eigenen Grenzen, bei Fahrradfahrten gilt absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille.

Drogen im Straßenverkehr

Wer unter der Wirkung berauschender Mittel wie Amphetamin, Kokain, Opiaten oder Ecstasy fährt, handelt nach § 24a Abs. 2 StVG ordnungswidrig, sobald die Substanz im Blut nachgewiesen wird. Ein fester Mindestwert wie bei Alkohol existiert hier nicht, entscheidend sind Nachweisgrenzen. Kommen Ausfallerscheinungen hinzu, drohen strafrechtliche Folgen. Für Cannabis gilt seit der Gesetzesänderung 2024 nach § 24a Abs. 1a StVG ein eigener Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, ab dem eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Verbot nach § 24c StVG. Für Mischkonsum mit Alkohol gelten strengere Regeln, Einzelheiten sollten vor Fahrtantritt geklärt werden. Auch bei Drogenfahrten kann die Behörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen, siehe MPU.

Medikamente und Fahrtüchtigkeit

Viele Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, etwa Schlafmittel, starke Schmerzmittel, bestimmte Antidepressiva, Beruhigungsmittel oder auch Erkältungsmittel mit sedierenden Wirkstoffen. Der Beipackzettel weist häufig auf eine eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit hin. Wer verordnete Medikamente bestimmungsgemäß einnimmt, begeht in der Regel keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, ist aber trotzdem für die eigene Fahrtüchtigkeit verantwortlich. Bei Ausfallerscheinungen oder Unfällen kann dennoch eine Straftat oder Mitschuld vorliegen. Im Zweifel klären Arzt oder Apotheker, ob und wann Autofahren möglich ist. Auch die Kombination mehrerer Mittel oder mit Alkohol verstärkt die Wirkung.

Folgen von Verstößen

Je nach Schwere sind Bußgeld, Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Bei Alkohol- oder Drogenfahrten besteht zudem die Gefahr, dass die Kfz-Haftpflicht Regress nimmt und die Kaskoversicherung die Leistung kürzt oder verweigert. Mehr dazu auf den Seiten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Praktische Hinweise

Alkohol baut sich im Körper nur langsam ab, im Durchschnitt um etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Kaffee, kalte Duschen oder Essen beschleunigen den Abbau nicht. Selbsttests mit Atemalkoholgeräten sind ungenau. Als sicherste Lösung gilt, bei geplantem Alkoholkonsum auf das Auto zu verzichten und Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder eine nüchterne Begleitung zu nutzen. Auch am Morgen nach einem Abend mit Alkohol kann noch Restalkohol im Blut sein.

Häufige Fragen

Wie viel Alkohol ist erlaubt?

Für erfahrene Fahrer gilt die Grenze von 0,5 Promille als Schwelle für eine Ordnungswidrigkeit. Mit Ausfallerscheinungen kann schon ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.

Darf nach Medikamenteneinnahme gefahren werden?

Das hängt vom Präparat und der individuellen Wirkung ab. Beipackzettel und ärztlicher Rat geben Auskunft.

Was passiert bei einer Drogenfahrt?

Je nach Fall Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und gegebenenfalls Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zum Entzug.

Die Angaben dienen der Information und sind keine Rechtsberatung. Wer eine Fahrschule sucht, findet im Verzeichnis passende Anbieter: Fahrschulen in der Nähe finden.

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