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Verhalten im Straßenverkehr

Das richtige Verhalten im Straßenverkehr entscheidet über Sicherheit und Fahrfreude. Nach der Fahrprüfung beginnt die eigentliche Praxis, in der Rücksicht, Aufmerksamkeit und Regelkenntnis täglich gefragt sind. Die Grundregel steht in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer sich daran orientiert, vermeidet viele Konflikte.

Grundregeln für sicheres Fahren

  • Abstand halten: Als Faustregel gilt außerorts bei gutem Wetter ein Abstand von der Hälfte des Tachowerts in Metern, bei Nässe mehr (siehe Führerscheinausbildung zu Bremsweg und Anhalteweg).
  • Geschwindigkeit anpassen: Nicht nur an Schilder, sondern auch an Sicht, Wetter und Verkehrslage.
  • Vorfahrt beachten: Vorfahrt wird gewährt, nicht erzwungen.
  • Blickkontakt suchen: Besonders gegenüber Fußgängern und Radfahrenden.
  • Anschnallen: Der Sicherheitsgurt ist Pflicht für alle Insassen.

Ablenkung und Handy

Ablenkung ist eine häufige Unfallursache. Nach § 23 StVO darf das Mobiltelefon beim Fahren nicht in die Hand genommen werden. Ausnahmen gelten für Freisprecheinrichtungen und kurze Sprachsteuerung. Verstöße führen zu Bußgeld und Punkten. Auch Navigationsgeräte, Essen und Getränke lenken ab und sollten vor Fahrtbeginn eingerichtet werden.

Alkohol, Drogen und Müdigkeit

Alkohol, Drogen und bestimmte Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (siehe Probezeit und Alkohol, Drogen und Medikamente). Müdigkeit erhöht das Unfallrisiko deutlich, regelmäßige Pausen auf langen Strecken sind ratsam.

Verhalten bei Unfall und Panne

Bei einem Unfall ist sofort anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen, auf Autobahnen deutlich weiter hinten als innerorts. Danach sind Verletzte zu versorgen und der Notruf 112 zu wählen. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht Unfallflucht, die nach § 142 des Strafgesetzbuchs strafbar ist. Daten zu Beteiligten, Fahrzeugen und Zeugen sind auszutauschen, der Versicherer ist zu informieren (siehe Kfz-Versicherung). Bei Pannen auf der Autobahn gehören Insassen hinter die Leitplanke.

Rettungsgasse und Einsatzfahrzeuge

Bei Stau auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung ist eine Rettungsgasse zu bilden, auch ohne dass Einsatzfahrzeuge sichtbar sind. Fahrzeuge der linken Spur weichen nach links, alle anderen nach rechts. Sondersignale erfordern Platz zu machen.

Umgang mit Stress und Aggression

Drängeln, Lichthupe und Beschimpfungen eskalieren Situationen und können eine Nötigung darstellen. Ruhe bewahren, Abstand halten und Provokationen nicht erwidern, ist die sicherste Reaktion. Eine Fahrt sollte mit ausreichend Zeit geplant werden, um Zeitdruck zu vermeiden.

Besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer

Fußgänger, Radfahrende, Kinder und ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Beim Überholen von Radfahrenden ist innerorts ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern, außerorts von mindestens 2 Metern einzuhalten. Beim Abbiegen ist der Schulterblick wichtig, um Radfahrende im toten Winkel zu erkennen. Vor Schulen, Kindergärten und Haltestellen ist erhöhte Bremsbereitschaft geboten. An Fußgängerüberwegen gilt Vorrang für Fußgänger, die erkennbar die Straße überqueren wollen.

Verhalten nach der Prüfung

Frisch Geprüfte profitieren davon, anfangs vertraute Strecken zu fahren und Fahrten mit vielen Mitfahrenden oder bei Dunkelheit schrittweise zu steigern. Sicherheitstrainings und Fahrpraxis festigen Routine. Verstöße in der Probezeit haben besondere Folgen, da Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit drohen (siehe Probezeit).

Häufige Fragen

Wie viel Abstand ist nötig?

Mindestens so viel, dass bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns rechtzeitig angehalten werden kann. Die Faustregel vom halben Tachowert ist ein Richtwert.

Was gilt bei einem Wildunfall?

Unfallstelle sichern, Polizei verständigen und den Vorfall melden. Totes Wild nicht mitnehmen, da dies Wilderei sein kann.

Wer haftet bei einem Auffahrunfall?

Häufig der Auffahrende, abhängig vom Einzelfall. Eine Klärung erfolgt über Versicherungen oder Gerichte.

Darf bei Panne auf der Autobahn die Leitplanke betreten werden?

Ja, sie dient dem Schutz der Insassen, die sich dahinter in Sicherheit bringen sollen.

Die Hinweise ersetzen weder die StVO noch eine Rechtsberatung. Eine solide Ausbildung bildet die Basis für sicheres Verhalten: Fahrschulen in der Nähe finden. Mehr Themen: Tipps rund ums Autofahren.

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