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Fahrverbot

Wird ein Fahrverbot rechtskräftig, ist der Führerschein abzugeben. Die Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, das Dokument wird jedoch für die Dauer des Fahrverbots in amtliche Verwahrung genommen. Wer die Abgabe versäumt, verlängert unter Umständen die Zeit ohne Fahrerlaubnis und riskiert weitere Probleme. Hier werden Ablauf, Fristen und Rückgabe erklärt.

Wann der Führerschein abzugeben ist

Die Verpflichtung zur Abgabe ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid oder dem Urteil. Sie entsteht, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist. Das Fahrverbot wird erst mit der Abgabe wirksam, die Dauer beginnt also mit der Verwahrung des Dokuments. Wird der Führerschein nicht abgegeben, kann die Behörde ihn beschlagnahmen. Die Behörde, das Gericht oder die Bußgeldstelle nennt die Stelle, an die das Dokument zu schicken oder zu bringen ist.

Die Viermonatsfrist

Für Erstverstöße sieht das Straßenverkehrsgesetz eine besondere Regelung vor. Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot erhalten hat und bis zur neuen Entscheidung keines verhängt wurde, kann den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Das Fahrverbot wird dann spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam, auch wenn der Führerschein bis dahin nicht abgegeben wurde. Diese Möglichkeit erlaubt es, das Fahrverbot in eine Urlaubszeit zu legen. Sie gilt nur bei Bußgeldverfahren, nicht bei Fahrverboten aus Straftaten und nicht bei Fahrverboten wegen Alkohol am Steuer nach § 24a StVG. Bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren fällt die Möglichkeit weg.

Wie der Führerschein abgegeben wird

Möglich sind folgende Wege:

  • persönliche Abgabe bei der Bußgeldstelle oder Behörde
  • Abgabe bei einer Polizeidienststelle, die das Dokument weiterleitet
  • Versand per Post, am besten per Einschreiben mit Rückschein

Beim Postversand zählt der Eingang beim Empfänger. Wer den Versandweg wählt, sollte daher ausreichend Zeit einplanen und einen Nachweis aufbewahren. Das Fahrverbot gilt auch für EU- und EWR-Führerscheine, bei ausländischen Dokumenten erfolgt in der Regel ein Vermerk auf dem Führerschein.

Rückgabe nach Ablauf

Nach Ende der Verbotsfrist wird der Führerschein zurückgegeben. Das geschieht in der Regel automatisch per Post. Wer das Dokument früher braucht, kann bei der Behörde nachfragen, ob persönliche Abholung möglich ist. Wer vorher fährt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Verzicht und Sonderfälle

Ein vorzeitiger Verzicht auf das Fahrverbot ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, mehr dazu auf der Seite Härtefallregelungen. Berufliche Gründe allein genügen dafür regelmäßig nicht.

Wo der Führerschein abgegeben werden kann

Die Verwahrung erfolgt je nach Verfahren bei der Bußgeldbehörde, bei Polizeidienststellen oder bei Gericht. Der Bescheid nennt, wo und wie die Abgabe möglich ist. Bei Versand per Post trägt der Absender das Risiko des Verlusts. Bewährt hat sich eine persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung, die sorgfältig aufbewahrt werden sollte. Sie dient als Nachweis, wann das Fahrverbot begonnen hat.

Besonderheiten bei ausländischen Führerscheinen

Bei ausländischen Fahrerlaubnissen wird das Fahrverbot in der Regel im Führerschein vermerkt. Das Fahrverbot gilt dennoch in Deutschland. Nähere Auskunft erteilt die zuständige Behörde.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zum Fahrverbot finden sich in der Übersicht Fahrverbote. Zu Ausnahmen bei besonderen Härten siehe Härtefallregelungen.

Pflichten nach Ablauf des Fahrverbots

Nach Ende des Fahrverbots wird der Führerschein von der verwahrenden Stelle zurückgesandt oder kann abgeholt werden. Wer das Dokument vermisst, sollte rechtzeitig bei der Stelle nachfragen, die den Bescheid erlassen hat. Wird der Führerschein verloren, ist ein Ersatz erforderlich, siehe Ersatzführerschein beantragen. Bis zum Erhalt darf nicht gefahren werden, wenn das Dokument nicht mitgeführt werden kann.

Häufige Fragen

Wo wird der Führerschein abgegeben?

Bei der im Bescheid genannten Stelle, häufig der Bußgeldbehörde, dem Gericht oder einer Polizeidienststelle.

Wann beginnt die Frist des Fahrverbots?

Mit der Abgabe des Führerscheins, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft, wenn die Viermonatsfrist greift.

Zählt das Datum des Absendens?

Maßgeblich ist in der Regel der Eingang beim Empfänger. Das Absenden allein genügt nicht.

Wird der Führerschein automatisch zurückgeschickt?

Üblicherweise ja, nach Ablauf des Fahrverbots. Bei Verzögerungen hilft eine Anfrage bei der Behörde.

Beginnt die Frist mit dem Tag der Abgabe?

Die Frist beginnt mit der Verwahrung des Führerscheins, soweit nicht die Regelung zur Viermonatsfrist greift.

Die Hinweise dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Eine Übersicht bietet die Seite Fahrverbote. Ausbildungsbetriebe für Auffrischungsstunden listet das Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

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