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Ersatzführerschein beantragen

Ein Ersatzführerschein wird ausgestellt, wenn der Kartenführerschein verloren gegangen, gestohlen, zerstört oder unleserlich geworden ist. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei erhalten, lediglich das Dokument wird neu ausgefertigt. Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Der Ablauf ist in ganz Deutschland ähnlich, im Detail bestehen jedoch Unterschiede zwischen den Behörden.

Wann ein Ersatzführerschein nötig ist

Ein Ersatzdokument ist in mehreren Fällen erforderlich:

  • Der Führerschein wurde verloren oder gestohlen.
  • Das Dokument ist so stark beschädigt, dass Angaben oder Foto nicht mehr erkennbar sind.
  • Der Führerschein wurde versehentlich zerstört, etwa durch Wasser oder Hitze.

Bei Namensänderungen, Umzügen mit Adressänderung oder einem stark veränderten Aussehen handelt es sich dagegen um einen Umtausch, nicht um einen Ersatz. Der Ablauf ist aber ähnlich. Allgemeine Hinweise zum Verlust bietet die Übersichtsseite Führerschein verloren.

Zuständige Behörde und Antrag

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist je nach Region das Straßenverkehrsamt, die Führerscheinstelle, das Landratsamt oder das Bürgeramt. Viele Behörden bieten Terminbuchungen an, manche akzeptieren zusätzlich Anträge auf dem Postweg oder online. Der Antrag wird auf einem Formular gestellt, das die Behörde bereitstellt.

Erforderliche Unterlagen

Die Liste kann sich je nach Behörde unterscheiden. Üblicherweise werden folgende Dokumente benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • bei Verlust eine Erklärung, dass der Führerschein nicht mehr auffindbar ist, teils als eidesstattliche Versicherung
  • bei Diebstahl die Anzeigebestätigung der Polizei
  • bei Beschädigung der beschädigte Führerschein
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die ursprüngliche Ausstellung, wenn die Fahrerlaubnis von einer anderen Behörde erteilt wurde

Wurde die Fahrerlaubnis in einem anderen Ort erworben, fordert die Behörde in der Regel die dortige Karteikarte an. Dadurch kann die Bearbeitung etwas länger dauern.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Die Gebühren sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt und können sich ändern. Hinzu kommen unter Umständen Kosten für das Passfoto. Da Kartenführerscheine zentral hergestellt werden, vergehen vom Antrag bis zur Aushändigung meist mehrere Wochen. Die aktuellen Gebühren und Bearbeitungszeiten nennt das zuständige Straßenverkehrsamt.

Was bei einem wiedergefundenen Führerschein gilt

Taucht der verloren geglaubte Führerschein nach der Beantragung des Ersatzes wieder auf, darf nur noch ein Dokument genutzt werden. Das ältere Dokument gilt als ungültig und sollte der Behörde übergeben werden. Wer beide Dokumente weiter mitführt, riskiert Missverständnisse bei Kontrollen.

Fahren ohne Dokument bis zur Ausstellung

Bis das Ersatzdokument vorliegt, besteht weiterhin die Pflicht, den Führerschein mitzuführen. Das Mitführen betrifft auch Mietwagen, bei denen das Originaldokument verlangt wird. Wer ohne Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Weitere Hinweise liefert die Seite Fahren ohne Führerschein.

Online-Antrag und persönliche Vorsprache

Viele Fahrerlaubnisbehörden bieten Terminvergabe oder Online-Antrag an, andere verlangen persönliche Vorsprache. Ob der Antrag digital möglich ist, hängt von der Behörde ab. Bei persönlicher Vorsprache werden Ausweis und biometrisches Passfoto mitgebracht. Wer verhindert ist, kann gegebenenfalls eine Vollmacht erteilen, die Behörde nennt die Voraussetzungen.

Zuständigkeit bei Umzug und Ausland

Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz. Wurde der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, fordert die Behörde die Daten dort an, was die Bearbeitung verlängern kann. Ist der Führerschein im Ausland verloren gegangen, wird der Ersatz ebenfalls in Deutschland beantragt. Für die Zwischenzeit ist zu klären, welche Nachweise bei Kontrollen akzeptiert werden.

Umtausch statt Ersatz

Ist der Führerschein beschädigt oder nach dem gesetzlichen Stufenplan umzutauschen, handelt es sich um einen Umtausch. Der Ablauf ähnelt dem Ersatz, es entstehen aber andere Nachweise. Die Übersicht Nach der Ausbildung bietet weitere Hinweise.

Häufige Fragen

Wo wird der Ersatzführerschein beantragt?

Bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort, also beim Straßenverkehrsamt, Landratsamt oder Bürgeramt.

Ist eine neue Prüfung erforderlich?

Nein. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Es wird lediglich ein neues Dokument ausgestellt.

Muss bei einem Verlust die Polizei informiert werden?

Bei Diebstahl ist eine Anzeige empfehlenswert und wird von Behörden oft verlangt. Bei einem einfachen Verlust genügt meist eine Erklärung bei der Führerscheinstelle.

Kann ein Ersatz im Ausland beantragt werden?

Die Ausstellung erfolgt durch die deutsche Behörde. Ob ein Antrag vom Ausland aus möglich ist, hängt von der jeweiligen Stelle ab und sollte vorab geklärt werden.

Darf eine Kopie als Nachweis genutzt werden?

Eine Kopie ersetzt den Führerschein beim Fahren nicht. Wer ohne Original fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information. Verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Behörde. Für Fragen rund um Ausbildung und Fahrpraxis hilft das Verzeichnis weiter: Fahrschulen in der Nähe finden.

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