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Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann für Betroffene erhebliche berufliche und private Folgen haben. Das Gesetz kennt deshalb Ausnahmen: In besonderen Fällen kann von einem Regelfahrverbot abgesehen werden, in der Regel gegen eine erhöhte Geldbuße. Diese sogenannten Härtefallregelungen sind jedoch eng gefasst, und Gerichte prüfen sehr genau, ob tatsächlich eine außergewöhnliche Härte vorliegt.

Regelfahrverbot und seine Ausnahme

Der Bußgeldkatalog sieht für bestimmte Verstöße ein Regelfahrverbot vor, etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei Rotlichtverstößen mit längerer Rotphase. Fahrverbote treffen den Betroffenen unabhängig vom Einkommen. Ausnahmen kommen nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. Dann kann das Gericht im Einspruchsverfahren statt des Fahrverbots die Geldbuße erhöhen. Die Entscheidung liegt immer beim Gericht und nicht bei der Bußgeldstelle.

Wann ein Härtefall in Betracht kommt

Ein Härtefall setzt voraus, dass das Fahrverbot zu Folgen führt, die über das übliche Maß hinausgehen. Gerichte nennen als Beispiele:

  • drohender Verlust des Arbeitsplatzes, wenn die Tätigkeit zwingend das Führen eines Fahrzeugs erfordert
  • Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Selbstständigen
  • medizinische Notfälle, bei denen regelmäßig Fahrten für pflegebedürftige Angehörige nötig sind
  • Pflege von Angehörigen ohne alternative Fahrmöglichkeit

Dabei reicht der bloße Hinweis auf berufliche Nachteile regelmäßig nicht aus. Das Gericht erwartet, dass der Betroffene nachweist, dass er keine Alternativen hat, etwa unbezahlten Urlaub, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder die Unterstützung durch Dritte.

Augenblicksversagen

Eine zweite Konstellation ist das sogenannte Augenblicksversagen. Gemeint sind Fälle, in denen ein Verstoß auf einer kurzzeitigen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem Fahrer einmal passieren kann, etwa ein übersehenes Verkehrszeichen. Gerichte lassen dies nur in engen Grenzen gelten und prüfen, ob die Schilder deutlich erkennbar waren. Wer sich darauf beruft, muss nachvollziehbar schildern, wie es zu dem Fehler gekommen ist.

Ablauf bei einem Antrag auf Absehen vom Fahrverbot

Die Gründe werden im Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorgetragen. Hierfür gilt eine kurze Frist von zwei Wochen nach Zustellung. Kommt es zur Hauptverhandlung, entscheidet das Amtsgericht. Hilfreiche Nachweise sind Arbeitsverträge, Arbeitgeberbescheinigungen, Bescheinigungen von Ärzten sowie Belege zur finanziellen Lage. Wegen der geringen Erfolgsquote ist anwaltliche Beratung ratsam, insbesondere wenn das Bußgeld stark steigen kann.

Was Härtefallregelungen nicht ersetzen

Für Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr gelten andere Regeln, ein Absehen kommt dort kaum infrage. Auch bei Wiederholungstätern wird sehr streng geprüft. Ein Fahrverbot lässt sich zudem nicht in einzelne Tage aufteilen. Wie die Abgabe des Führerscheins funktioniert, steht auf der Seite Abgabe des Führerscheins. Welche Verstöße zum Fahrverbot führen, erklärt die Seite Auslöser für Fahrverbote.

Nachweise im Verfahren

Wer sich auf einen Härtefall beruft, muss die Gründe belegen. Möglich sind Bescheinigungen des Arbeitgebers, Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation oder ärztliche Atteste. Je genauer die Nachweise, desto besser kann das Gericht die Folgen des Fahrverbots beurteilen. Auch die Möglichkeiten, die Zeit zu überbrücken, etwa durch Urlaub oder andere Verkehrsmittel, werden berücksichtigt.

Erhöhung der Geldbuße

Wird ausnahmsweise vom Fahrverbot abgesehen, wird in der Regel die Geldbuße erhöht. Die Entscheidung liegt beim Gericht beziehungsweise bei der Behörde. Eine Garantie besteht nicht, auch bei nachvollziehbarer Härte.

Beratung im Vorfeld

Eine Beratung durch Fachanwälte für Verkehrsrecht ist hilfreich, da Fristen für den Einspruch beachtet werden müssen. Allgemeine Informationen zum Fahrverbot enthält die Übersicht Fahrverbote, zu den Auslösern die Seite Auslöser für Fahrverbote.

Grenzen der Härtefallregelung

Ein Härtefall liegt nicht schon bei jeder Unannehmlichkeit vor. Das Gericht prüft, ob die Folgen für die betroffene Person außergewöhnlich schwer sind. Wiederholte Verstöße, grobe Pflichtverletzungen oder besonders gefährliche Handlungen sprechen gegen eine Ausnahme. Bei Verstößen unter Alkoholeinfluss sind Ausnahmen selten.

Häufige Fragen

Reicht die Gefährdung des Arbeitsplatzes aus?

Nicht automatisch. Es muss nachgewiesen werden, dass der Arbeitsplatz ohne Fahrerlaubnis konkret bedroht ist und keine Alternativen bestehen.

Wird bei einem Härtefall das Bußgeld höher?

In der Regel ja. Das Gericht kann die Geldbuße deutlich erhöhen, wenn es vom Fahrverbot absieht.

Wie lange läuft die Einspruchsfrist?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Wer entscheidet über das Absehen?

Das Amtsgericht im Einspruchsverfahren.

Können Berufskraftfahrer ein Fahrverbot vermeiden?

Der Verlust des Arbeitsplatzes kann ein Argument sein. Eine pauschale Ausnahme für Berufskraftfahrer gibt es nicht.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Eine Übersicht bietet die Seite Fahrverbote. Wer Fahrkenntnisse auffrischen möchte, findet Ausbildungsbetriebe im Verzeichnis: Fahrschulen in der Nähe finden.

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