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Gründe für den Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Gesetzliche Grundlagen sind das Straßenverkehrsgesetz, die Fahrerlaubnis-Verordnung und das Strafgesetzbuch. Entzogen wird die Fahrerlaubnis, wenn jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Die Gründe reichen von Alkohol und Drogen über Straftaten bis zu Erkrankungen und einem Punktestand von acht oder mehr Punkten.

Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol zählt zu den häufigsten Gründen für den Entzug. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Dann liegt eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr vor, und das Gericht entzieht in der Regel die Fahrerlaubnis. Auch bei geringerem Wert ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße, Punkten und Fahrverbot. Bei 1,6 Promille und mehr sowie bei wiederholten Alkoholfahrten wird für die Neuerteilung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung verlangt.

Drogen und Medikamente

Auch Cannabis, Amphetamine, Kokain und andere Substanzen können zum Entzug führen. Wer unter Wirkung eines berauschenden Mittels fährt, begeht je nach Umstand eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Regelmäßiger Konsum harter Drogen führt in der Regel zur Annahme der Ungeeignetheit. Bei Cannabis gelten seit der Gesetzesänderung eigene Grenzwerte im Straßenverkehr, die sich ändern können, weshalb aktuelle Angaben bei den Behörden zu prüfen sind. Auch Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, können relevant sein. Mehr dazu auf Alkohol, Drogen und Medikamente.

Straftaten im Straßenverkehr

Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn aus der Tat auf mangelnde Eignung geschlossen wird. Typische Delikte sind:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) bei bedeutendem Schaden
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, etwa durch Rotlichtverstöße mit Gefährdung
  • illegale Kraftfahrzeugrennen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verkehrsdelikte mit schwerer Verletzung anderer

Mit dem Entzug ordnet das Gericht zugleich eine Sperrfrist an, siehe Sperrzeit bei Führerscheinentzug.

Punkte im Fahreignungsregister

Im Fahreignungs-Bewertungssystem werden Verstöße mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Bei 1 bis 3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4 bis 5 eine Ermahnung, bei 6 bis 7 eine Verwarnung. Wer 8 Punkte erreicht, gilt als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis wird von der Behörde entzogen. Näheres zum System steht auf der Seite Punktesystem.

Gesundheitliche und sonstige Gründe

Die Behörde kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn körperliche oder geistige Mängel die Fahreignung ausschließen, etwa bei schweren Erkrankungen, Sehstörungen oder Suchterkrankungen. Hier verlangt sie meist zuerst ein ärztliches Gutachten. Wer das Gutachten verweigert, riskiert, dass die Behörde auf Ungeeignetheit schließt. Der Entzug greift auch, wenn Auflagen aus einem früheren Verfahren nicht erfüllt werden.

Mitwirkung und Gutachten

Wer ein angeordnetes Gutachten nicht beibringt, riskiert, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf mangelnde Eignung schließt. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 8 FeV. Auch eine bewusste Täuschung oder das Verschweigen relevanter Umstände kann Folgen haben. Die Behörde muss ihre Anordnungen begründen und Fristen setzen.

Entzug in der Probezeit

Für Fahranfänger gelten besondere Regeln. Wiederholte oder schwere Verstöße können in der Probezeit schneller zum Entzug führen, wenn die Maßnahmen nach § 2a StVG nacheinander erfolgt sind. Mehr dazu auf der Seite Probezeit.

Weitere Seiten zum Thema

Zum Ablauf nach dem Entzug informieren die Seiten Sperrzeit, MPU und So bekommt man den Führerschein wieder. Zum Punktesystem siehe Punktesystem.

Häufige Fragen

Ab wie viel Promille wird der Führerschein entzogen?

Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Bei niedrigeren Werten kann der Entzug erfolgen, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen.

Was passiert bei 8 Punkten?

Bei 8 Punkten entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Eine Sperrfrist im strafrechtlichen Sinn gibt es hier nicht, jedoch gilt eine gesetzliche Wartezeit vor Neuerteilung.

Kann die Behörde auch ohne Straftat entziehen?

Ja, wenn Zweifel an der Eignung bestehen und diese nicht ausgeräumt werden, etwa durch ein verweigertes Gutachten.

Kann ein Arzt die Fahrerlaubnisbehörde informieren?

Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dürfen sie diese brechen. Wer Medikamente oder Erkrankungen hat, sollte die Fahrtüchtigkeit ärztlich besprechen.

Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Übersicht findet sich auf der Seite Führerscheinentzug. Wer eine neue Fahrerlaubnis anstrebt, findet im Verzeichnis passende Ausbildungsbetriebe: Fahrschulen in der Nähe finden.

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