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Führerschein zurückbekommen

Nach einem Führerscheinentzug führt der Weg zurück zur Fahrerlaubnis über eine Neuerteilung. Eine Rückgabe des alten Dokuments gibt es nicht, die Fahrerlaubnis ist erloschen und muss neu beantragt werden. Wie aufwendig das ist, hängt vom Grund und von der Dauer des Entzugs ab. Die folgenden Abschnitte erklären die typischen Schritte, die Voraussetzungen und häufige Stolpersteine.

Schritt 1: Ablauf der Sperrfrist abwarten

Wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen, darf vor Ablauf der Sperrfrist keine neue erteilt werden. Der Antrag auf Neuerteilung kann aber bereits einige Monate vor Fristende gestellt werden, damit die Behörde die Unterlagen prüfen kann. Informationen zur Dauer bietet die Seite Sperrzeit bei Führerscheinentzug. Bei einem Entzug durch die Behörde nach Erreichen von acht Punkten gilt eine gesetzliche Wartezeit von mindestens sechs Monaten, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Schritt 2: Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

Der Antrag auf Neuerteilung wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts gestellt. Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular und Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, soweit erforderlich
  • amtliches Führungszeugnis oder Auskunft aus dem Fahreignungsregister, wenn die Behörde dies verlangt

Welche Nachweise tatsächlich nötig sind, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Schritt 3: Eignung nachweisen

Gerade nach Alkohol, Drogen oder wiederholten Verstößen verlangt die Behörde häufig den Nachweis der wiedererlangten Fahreignung. Das geschieht durch ein Gutachten, in vielen Fällen durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Bei Erkrankungen kann ein ärztliches Gutachten ausreichen. Der Nachweis von Abstinenz kann über mehrere Monate laufen, weshalb sich eine frühzeitige Planung lohnt.

Schritt 4: Theorie- und Praxisprüfung

Ob die Fahrerlaubnisprüfung wiederholt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Nach längerer Zeit ohne Fahrerlaubnis kann die Behörde eine neue theoretische und praktische Prüfung verlangen. In solchen Fällen empfehlen sich Auffrischungsstunden bei einer Fahrschule, um Verkehrsregeln und Fahrpraxis wieder sicher zu beherrschen. Hinweise zur Prüfung selbst gibt die Seite Führerscheinprüfung.

Schritt 5: Ausstellung des neuen Führerscheins

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die Behörde die neue Fahrerlaubnis aus. Je nach Fall kann sie mit Auflagen verbunden sein, etwa mit regelmäßigen Kontrollen oder Nachweisen. Wer die Auflagen nicht einhält, riskiert erneut den Entzug.

Typische Stolpersteine

  • zu später Beginn der Vorbereitung auf die MPU
  • unvollständige Unterlagen beim Antrag
  • Fahrten in der Sperrzeit, die zu neuen Strafen führen können
  • unklare Zuständigkeiten, wenn der Wohnort gewechselt wurde

Unterschied zwischen Rückgabe und Neuerteilung

Nach einem Fahrverbot wird der Führerschein nach Ablauf der Frist lediglich zurückgegeben, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Nach einem Entzug erlischt die Fahrerlaubnis, sie muss neu beantragt werden. Dieser Unterschied ist wichtig für Zeitplan und Kosten. Details zum Fahrverbot enthält die Seite Abgabe des Führerscheins.

Mitwirkungspflichten und Zuständigkeit

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort. Sie fordert die für die Eignungsprüfung nötigen Unterlagen an und kann Fristen setzen. Wer Auflagen nicht erfüllt oder Unterlagen nicht vorlegt, verzögert das Verfahren. Wartezeiten sind je nach Behörde unterschiedlich. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist hilfreich.

Vorbereitung auf Theorie und Praxis

Wenn neue Prüfungen erforderlich sind, hilft die Auffrischung der Kenntnisse. Informationen dazu bieten die Seiten Vorbereitung auf die theoretische Prüfung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Fahrschulen bieten dafür häufig Auffrischungsstunden an.

Kosten im Überblick

Zu erwarten sind Gebühren der Behörde, Kosten für Gutachten und gegebenenfalls Prüfungs- und Fahrschulkosten. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Hinweis zum Verfahren

Jedes Verfahren ist individuell. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft den Einzelfall und kann weitere Nachweise verlangen. Wer unsicher ist, kann sich bei Automobilclubs, Verkehrspsychologen oder Fachanwälten für Verkehrsrecht beraten lassen. Fahrschulen helfen bei der Vorbereitung auf neue Prüfungen. Beschlüsse und Bescheide sollten fristgerecht und schriftlich beantwortet werden, damit keine Nachteile entstehen.

Häufige Fragen

Wie schnell kann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden?

Frühestens nach Ablauf der Sperrfrist oder der gesetzlichen Wartezeit und wenn alle geforderten Nachweise vorliegen.

Ist eine MPU immer nötig?

Nein, nur wenn die Behörde sie wegen der Entzugsgründe anordnet.

Muss die Fahrprüfung neu abgelegt werden?

Das entscheidet die Behörde im Einzelfall, abhängig von der Dauer des Entzugs.

Wer entscheidet über die Neuerteilung?

Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet nach Prüfung der Unterlagen und der Eignung.

Die Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Mehr zum Thema auf Führerscheinentzug. Für Auffrischungsstunden und Prüfungsvorbereitung bietet das Verzeichnis Hilfe: Fahrschulen in der Nähe finden.

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