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Dauer der Probezeit

Die Probezeit für Fahranfänger dauert nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und endet ohne weiteren Bescheid, sofern keine Verlängerung eintritt. Wie lange die Probezeit tatsächlich läuft, hängt davon ab, ob in dieser Zeit Verstöße begangen werden. Häufig gesuchte Begriffe sind in diesem Zusammenhang Probezeit Dauer, Probezeit Ende und Probezeit verlängern.

Beginn der Probezeit

Die Zeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit der Aushändigung des Führerscheins. Bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 beginnt die Probezeit schon mit der Ausstellung der Prüfbescheinigung. Dadurch verkürzt sich die Zeit nach dem 18. Geburtstag entsprechend. Die Probezeit gilt für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Nach einem Entzug beginnt sie bei einer Neuerteilung erneut.

Regeldauer und Ende

Die Regeldauer beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf bekommt der Fahrer keinen neuen Führerschein, die Beschränkungen entfallen automatisch. Das absolute Alkoholverbot der Probezeit gilt allerdings weiter für alle Fahrer unter 21 Jahren.

Verlängerung auf vier Jahre

Wird in der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Das passiert, wenn entweder ein schwerwiegender Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begangen wurden. Welche Verstöße dazugehören, regelt Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Beispiele für schwerwiegende Verstöße sind Straftaten, Alkohol- und Drogenfahrten oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mehr zum Seminar steht auf der Seite Aufbauseminar (ASF).

Weitere Folgen in der Probezeit

  • Schriftliche Verwarnung: Bei einem weiteren Verstoß nach dem Seminar. Dabei wird auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei einem erneuten Verstoß nach der Verwarnung oder wenn das angeordnete Seminar nicht rechtzeitig besucht wird. Die Neuerteilung ist erst nach einer Wartefrist und unter Auflagen möglich.

Außerdem sind Verstöße im Punktesystem erfasst, siehe Punktesystem.

Wie sich Ruhen oder Auslandsaufenthalte auswirken

Die Probezeit läuft grundsätzlich kalendarisch. Eine Pause für Phasen, in denen nicht gefahren wird, ist nicht vorgesehen. Für Besonderheiten, etwa nach einem Wohnsitzwechsel oder bei ausländischen Fahrerlaubnissen, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskunft geben.

Verhalten in der Probezeit: Orientierung für Fahranfänger

Statistisch sind Fahranfänger im Straßenverkehr überdurchschnittlich häufig an Unfällen beteiligt. Gründe sind fehlende Routine, Selbstüberschätzung und Ablenkung. Die Probezeit setzt daher auf Prävention. Hilfreich sind vorausschauendes Fahren, ausreichender Abstand, angepasste Geschwindigkeit und der konsequente Verzicht auf das Handy am Steuer. Fahrschulen bieten häufig Fahrsicherheitstrainings an, die Gefahrensituationen gefahrlos üben lassen. Auch die Wahl des Fahrzeugs und eine gute Wartung tragen zur Sicherheit bei, siehe Tipps rund ums Autofahren.

Eine Besonderheit betrifft die Tilgung: Verstöße aus der Probezeit bleiben auch nach deren Ende im Fahreignungsregister, bis ihre Tilgungsfrist abläuft. Maßnahmen der Probezeit selbst richten sich nach dem Tattag, sodass auch Verstöße, die erst später rechtskräftig werden, noch Folgen haben können, wenn die Tat in die Probezeit fiel.

Häufige Fragen

Wie lange geht die Probezeit?

In der Regel zwei Jahre, bei Anordnung eines Aufbauseminars vier Jahre.

Wird die Zeit mit Begleitetem Fahren angerechnet?

Ja, die Probezeit beginnt in diesem Fall mit der Prüfbescheinigung.

Wann endet die Probezeit?

Mit Ablauf der zwei Jahre, sofern keine Verlängerung eingetreten ist. Eine gesonderte Mitteilung gibt es nicht.

Was passiert nach einem Entzug?

Bei Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit. Näheres steht auf der Seite zum Führerscheinentzug.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Wer eine Fahrschule sucht, findet im Verzeichnis passende Anbieter: Fahrschulen in der Nähe finden.

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