Verbotszeichen und Beschränkungen
Verbotszeichen schränken den Verkehr ein oder heben Beschränkungen wieder auf. Dazu zählen Geschwindigkeitsgrenzen, Überholverbote und Haltverbote. Viele sind rund mit rotem Rand. Das Ende einer Beschränkung ist meist durch ein eigenes Zeichen gekennzeichnet.
Auf dieser Seite finden Sie 19 Zeichen mit Nummer und amtlichem Namen.

Verbot für Fahrzeuge aller Art

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Verbot für Radfahrer

Verbot für Fußgänger

Verbot der Einfahrt

Beginn einer Verkehrsverbotszone (Umweltzone)

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Beginn einer Tempo 30 Zone

Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

Ende aller Streckenverbote

Absolutes Haltverbot

Eingeschränktes Haltverbot

Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

Wartelinie
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen absolutem und eingeschränktem Haltverbot?
Beim absoluten Haltverbot (Zeichen 283) ist jedes Halten untersagt. Beim eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) dürfen Sie bis zu drei Minuten halten.
Wann endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Sie endet mit Zeichen 278 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit), mit Zeichen 282 (Ende aller Streckenverbote) oder durch ein neues Geschwindigkeitszeichen.
Was bedeutet Zeichen 267?
Zeichen 267 verbietet die Einfahrt. Es steht an Einbahnstraßen auf der Seite, aus der man nicht einfahren darf.
Weitere Verkehrszeichen
Gefahrzeichen · Vorfahrtzeichen · Gebotszeichen · Richtzeichen · Verkehrseinrichtungen · Zusatzzeichen
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Quelle der Bilder: Wikimedia Commons, gemeinfrei. Grundlage der Zeichen ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
