Verkehrseinrichtungen im Straßenverkehr
Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Baken, Leitpfosten und ähnliche Einrichtungen. Sie sperren Bereiche ab, leiten den Verkehr oder zeigen den Straßenverlauf an. Sie stehen in der Anlage 4 der StVO und werden mit Nummern ab 600 geführt.
Auf dieser Seite finden Sie 11 Zeichen mit Nummer und amtlichem Namen.

Absperrschranke

Absperrbake

Leitkegel

Fahrbare Absperrtafel

Leitpfosten

Richtungstafel in Kurven

Leitplatte

Leitmal

Leitschwelle

Leitbord

Parkwarntafel
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen?
Verkehrszeichen stehen in Anlage 1 bis 3 der StVO, Verkehrseinrichtungen in Anlage 4. Beide sind verbindlich zu beachten.
Wofür dienen Leitpfosten?
Leitpfosten stehen am Fahrbahnrand und zeigen auch bei Dunkelheit den Straßenverlauf an. Reflektoren machen sie sichtbar.
Weitere Verkehrszeichen
Gefahrzeichen · Vorfahrtzeichen · Gebotszeichen · Verbotszeichen · Richtzeichen · Zusatzzeichen
Zurück zur Übersicht Verkehrszeichen. Mehr zu den Regeln: Straßenverkehrs-Ordnung. Passende Ausbildung finden Sie im Fahrschulverzeichnis.
Quelle der Bilder: Wikimedia Commons, gemeinfrei. Grundlage der Zeichen ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
