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Verkehrseinrichtungen im Straßenverkehr

Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Baken, Leitpfosten und ähnliche Einrichtungen. Sie sperren Bereiche ab, leiten den Verkehr oder zeigen den Straßenverlauf an. Sie stehen in der Anlage 4 der StVO und werden mit Nummern ab 600 geführt.

Auf dieser Seite finden Sie 11 Zeichen mit Nummer und amtlichem Namen.

Verkehrszeichen 600: Absperrschranke
Zeichen 600
Absperrschranke
Verkehrszeichen 605: Absperrbake
Zeichen 605
Absperrbake
Verkehrszeichen 610: Leitkegel
Zeichen 610
Leitkegel
Verkehrszeichen 615: Fahrbare Absperrtafel
Zeichen 615
Fahrbare Absperrtafel
Verkehrszeichen 620: Leitpfosten
Zeichen 620
Leitpfosten
Verkehrszeichen 625: Richtungstafel in Kurven
Zeichen 625
Richtungstafel in Kurven
Verkehrszeichen 626: Leitplatte
Zeichen 626
Leitplatte
Verkehrszeichen 627: Leitmal
Zeichen 627
Leitmal
Verkehrszeichen 628: Leitschwelle
Zeichen 628
Leitschwelle
Verkehrszeichen 629: Leitbord
Zeichen 629
Leitbord
Verkehrszeichen 630: Parkwarntafel
Zeichen 630
Parkwarntafel

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen?

Verkehrszeichen stehen in Anlage 1 bis 3 der StVO, Verkehrseinrichtungen in Anlage 4. Beide sind verbindlich zu beachten.

Wofür dienen Leitpfosten?

Leitpfosten stehen am Fahrbahnrand und zeigen auch bei Dunkelheit den Straßenverlauf an. Reflektoren machen sie sichtbar.

Weitere Verkehrszeichen

Gefahrzeichen · Vorfahrtzeichen · Gebotszeichen · Verbotszeichen · Richtzeichen · Zusatzzeichen

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Quelle der Bilder: Wikimedia Commons, gemeinfrei. Grundlage der Zeichen ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).