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Zusatzzeichen: Ausnahmen und Ergänzungen

Zusatzzeichen ergänzen ein Verkehrszeichen. Sie schränken es ein, erweitern es oder erklären es näher. Sie haben meist ein weißes Rechteck mit schwarzer Schrift oder einem Symbol. Ohne ein Zeichen darüber haben sie keine eigene Wirkung.

Auf dieser Seite finden Sie 11 Zeichen mit Nummer und amtlichem Namen.

Verkehrszeichen 1020: Anlieger frei
Zeichen 1020
Anlieger frei
Verkehrszeichen 1022: Radfahrer frei
Zeichen 1022
Radfahrer frei
Verkehrszeichen 1026: Lieferverkehr frei
Zeichen 1026
Lieferverkehr frei
Verkehrszeichen 1026: Taxi frei
Zeichen 1026
Taxi frei
Verkehrszeichen 1026: Linienverkehr frei
Zeichen 1026
Linienverkehr frei
Verkehrszeichen 1022: Elektrokleinstfahrzeuge frei
Zeichen 1022
Elektrokleinstfahrzeuge frei
Verkehrszeichen 1020: Radfahrer und Anlieger frei
Zeichen 1020
Radfahrer und Anlieger frei
Verkehrszeichen 1012: Schule
Zeichen 1012
Schule
Verkehrszeichen 1012: Ladezone
Zeichen 1012
Ladezone
Verkehrszeichen 1040: Parkscheibe 2 Stunden
Zeichen 1040
Parkscheibe 2 Stunden
Verkehrszeichen 1052: bei Nässe
Zeichen 1052
bei Nässe

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Häufige Fragen

Gilt ein Zusatzzeichen allein?

Nein. Ein Zusatzzeichen gehört immer zu einem Verkehrszeichen und ergänzt dessen Regelung.

Was bedeutet Anlieger frei?

Anlieger sind Personen, die ein Ziel in der Straße haben, etwa Anwohner, Besucher oder Lieferanten. Durchgangsverkehr ist nicht erlaubt.

Darf ich bei Radfahrer frei mit dem Auto fahren?

Nein. Das Zusatzzeichen erlaubt nur Radfahrer. Für Autos bleibt das Verbot bestehen.

Weitere Verkehrszeichen

Gefahrzeichen · Vorfahrtzeichen · Gebotszeichen · Verbotszeichen · Richtzeichen · Verkehrseinrichtungen

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Quelle der Bilder: Wikimedia Commons, gemeinfrei. Grundlage der Zeichen ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).