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Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer Fahrgäste gewerblich befördert, braucht je nach Fahrzeug unterschiedliche Berechtigungen. Für Pkw-Fahrten in Taxis, Mietwagen oder Krankenwagen ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nötig, für Busse die Klassen D1, D1E, D oder DE. Oft kommen weitere Nachweise wie die Berufskraftfahrerqualifikation hinzu. Der Beitrag gibt einen Überblick über Personenbeförderung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Busverkehr.

Was zählt als Personenbeförderung?

Als gewerbliche Personenbeförderung gelten Fahrten, bei denen Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördert werden. Dazu zählen:

  • Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Krankentransport und Krankenkraftwagen
  • Linienverkehr und Ausflugsfahrten mit Pkw
  • Busverkehr mit Linien-, Reise- und Schulbussen

Auch unentgeltliche Fahrten können darunter fallen, wenn sie dem Geschäftsinteresse eines Betriebs dienen, etwa ein kostenloser Flughafentransfer eines Reisebüros.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Für Pkw-Fahrten dieser Art ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Üblich sind folgende Voraussetzungen:

  • Klasse B seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenkraftwagen seit einem Jahr
  • Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
  • Zuverlässigkeit, nachgewiesen durch ein Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung durch ärztliches Gutachten und Sehtest

Die Berechtigung wird in der Regel für 5 Jahre erteilt. Weitere Einzelheiten zu Taxi und Mietwagen enthält die Seite zum Taxischein.

Busse und Berufskraftfahrerqualifikation

Für Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen sind die Klassen D1 oder D erforderlich, gegebenenfalls mit Anhängerklasse. Im Beruf kommt die Qualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz hinzu. Sie wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen und regelmäßig durch Weiterbildung aufrechterhalten.

Pflichten und Zuverlässigkeit

Fahrer in der Personenbeförderung tragen besondere Verantwortung. Verkehrsverstöße, Straftaten oder Alkohol- und Drogenauffälligkeiten können die Zuverlässigkeit in Frage stellen und zum Entzug der Berechtigung führen. Das Punktesystem spielt deshalb auch beruflich eine Rolle. Zusätzlich gelten Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Fahrzeugkontrollen und Beförderungspflichten.

Ablauf der Beantragung

Der Antrag auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird bei der Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort gestellt. Dazu gehören der Führerschein, ein biometrisches Passbild, der Nachweis über Sehvermögen und gesundheitliche Eignung sowie ein Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird bei der Meldebehörde beantragt und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Wer die Berechtigung verlängern möchte, sollte den Antrag deshalb einige Monate vor Ablauf stellen, denn nach Ablauf dürfen keine Fahrgäste mehr befördert werden.

Unterschiede zwischen Taxi, Mietwagen und Krankentransport

Taxis stehen im Pflichtfahrgebiet bereit und unterliegen Tarif- und Beförderungspflicht. Mietwagen mit Fahrer werden dagegen nur auf vorherige Bestellung eingesetzt. Beim Krankentransport kommen Anforderungen an Erste Hilfe und Fahrzeugausstattung hinzu, weshalb dort ein niedrigeres Mindestalter, aber zusätzliche Ausbildungsnachweise gelten. Die Details richten sich nach Landesrecht und Vorgaben der Genehmigungsbehörden.

Hinweise zur Auswahl einer Ausbildung

Wer in die Personenbeförderung einsteigen möchte, sollte zuerst klären, welches Fahrzeug eingesetzt werden soll. Davon hängt ab, ob die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, eine Busklasse oder beides erforderlich ist. Arbeitgeber im Taxi- und Busgewerbe unterstützen Neueinsteiger teils bei Ausbildung und Kosten. Informationen zu Förderungen geben Agenturen für Arbeit. Fahrschulen beraten zu Ablauf, Dauer und Kosten der Busklassen und zur Berufskraftfahrerqualifikation.

Rechtliche Grundlagen

Die gewerbliche Personenbeförderung ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Es unterscheidet Linienverkehr, Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Gelegenheitsverkehr mit Bussen. Für Fahrer sind je nach Fahrzeugart die Fahrerlaubnis der passenden Klasse, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Berufskraftfahrer-Qualifikation relevant. Die Übersicht Bus zeigt die Klassen für Omnibusse, Taxi die Regeln im Taxigewerbe.

Sicherheit der Fahrgäste

Fahrer tragen besondere Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste. Dazu zählen vorausschauendes Fahren, Beachtung von Lenk- und Ruhezeiten, die Sicherung von Fahrgästen und Gepäck sowie der Umgang mit Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen dienen der Verkehrssicherheit.

Häufige Fragen

Wann ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nötig?

Bei gewerblicher Beförderung von Fahrgästen mit Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen und Pkw im Linienverkehr.

Reicht die Klasse B für Busse?

Nein. Für Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen sind die Klassen D1 oder D nötig.

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

In der Regel 5 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit bei Nachweis der Eignung.

Wird ein Führungszeugnis verlangt?

Ja, in der Regel ein Führungszeugnis als Zuverlässigkeitsnachweis.

Gilt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Busse?

Nein. Für Busse sind die Klassen D1 oder D sowie die Berufskraftfahrer-Qualifikation maßgeblich.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Fahrschulen und Ausbildungsstellen lassen sich im Verzeichnis finden: Fahrschulen in der Nähe finden. Eine Übersicht bietet die Seite Sonderführerscheine.

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