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Straftaten im Straßenverkehr

Verkehrsstraftaten sind Verstöße, die über eine bloße Ordnungswidrigkeit hinausgehen und im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Sie werden von Staatsanwaltschaft und Gericht verfolgt und können mit Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe, sowie mit Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet werden. Die Folgen betreffen häufig auch das Führungszeugnis und den Versicherungsschutz.

Typische Verkehrsstraftaten

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Fahren mit Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, wenn Fahruntüchtigkeit vorliegt. Bei Kraftfahrern gilt ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Schon ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall eine Straftat vorliegen.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Zum Beispiel grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten wie Rotlichtverstöße, falsches Überholen oder Fahren unter Alkoholeinfluss mit konkreter Gefährdung anderer.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Umgangssprachlich Unfallflucht. Wer nach einem Unfall flüchtet, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich strafbar.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Auch das Fahren trotz Fahrverbots oder entzogener Fahrerlaubnis kann strafbar sein. Mehr dazu auf der Seite Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB): Die Teilnahme an nicht erlaubten Rennen oder das Fahren mit grob verkehrswidriger Geschwindigkeit, um ein Höchstmaß an Geschwindigkeit zu erreichen.
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB): Zum Beispiel bei bedrängendem Auffahren oder Ausbremsen.

Mögliche Rechtsfolgen

Die Strafe richtet sich nach Schwere und Umständen des Einzelfalls. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe kommen weitere Folgen in Betracht:

  • Fahrverbot als Nebenstrafe: Nach § 44 StGB für die Dauer von einem bis zu sechs Monaten.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB): Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich die Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Zugleich wird eine Sperrfrist festgesetzt, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.
  • Punkte im Fahreignungsregister: Straftaten werden mit zwei oder, bei Entzug, mit drei Punkten bewertet. Hinweise gibt die Seite zum Punktesystem.

Entzug, Sperrfrist und MPU

Nach einem gerichtlichen Entzug ist eine Neuerteilung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich. Bei Alkohol mit hohen Promillewerten, bei Wiederholungen oder bei Drogen verlangt die Behörde häufig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Informationen dazu enthalten die Beiträge zur Sperrzeit und zur MPU.

Verhalten nach einem Vorfall

Bei einem Strafverfahren besteht ein Aussageverweigerungsrecht. Es ist üblich, vor einer Stellungnahme anwaltlichen Rat einzuholen, zum Beispiel bei Fachanwälten für Verkehrsrecht. Fristen aus Strafbefehlen sind kurz, ein Einspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden. Zudem sind Versicherungen oft zu informieren, weil im Schadensfall Regress möglich ist.

Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit

Die Grenze zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Gesetz. Ordnungswidrigkeiten werden von Bußgeldstellen verfolgt, Straftaten von der Staatsanwaltschaft. Details dazu bietet die Seite zu Ordnungswidrigkeiten.

Häufige Fragen

Ab wie viel Promille wird Alkohol am Steuer zur Straftat?

Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Bei 0,3 bis unter 1,1 Promille kann es eine Straftat sein, wenn weitere Anzeichen oder ein Unfall hinzukommen.

Wird jede Straftat im Straßenverkehr mit Führerscheinentzug bestraft?

Nein. Entscheidend ist, ob das Gericht die Person als ungeeignet ansieht. Auch ein Fahrverbot kommt in Betracht.

Wie lange dauert ein Fahrverbot als Nebenstrafe?

Ein bis sechs Monate.

Wo gibt es Hilfe bei der Wiedererlangung?

Die Fahrerlaubnisbehörde berät zu den Voraussetzungen, auch Verkehrspsychologen und Fahrschulen bieten Vorbereitung an.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und sind keine Rechtsberatung. Wer eine Fahrschule sucht, findet im Verzeichnis passende Anbieter: Fahrschulen in der Nähe finden.

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