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Kfz-Versicherung

Ohne Kfz-Versicherung darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht, Kasko-Bausteine sind freiwillig. Rund um die Kfz-Versicherung stellen sich viele Fragen: Welche Deckung ist sinnvoll, wie wirken sich Schadenfreiheitsklasse und Typklasse auf den Beitrag aus und wann ist ein Wechsel möglich? Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Begriffe.

Die Pflichtversicherung: Kfz-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden, etwa Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt sie nicht auf. Für die Zulassung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erforderlich (siehe Zulassung). Der Gesetzgeber schreibt Mindestversicherungssummen vor, die Versicherer meist deutlich überschreiten.

Teilkasko und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung deckt typischerweise Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Wildunfälle, wobei der genaue Umfang vom Tarif abhängt. Die Vollkaskoversicherung enthält zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen und bei Vandalismus. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Für neue und hochwertige Fahrzeuge ist Vollkasko verbreitet, bei älteren Fahrzeugen mit geringem Wert wird häufig auf sie verzichtet.

Was den Beitrag bestimmt

  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Sie belohnt unfallfreie Jahre mit Rabatten. Neue Fahrer beginnen meist in SF 0, mit höheren Beiträgen.
  • Typklasse: Sie bildet das Schadenaufkommen des Fahrzeugmodells ab.
  • Regionalklasse: Sie richtet sich nach dem Wohnort und der dortigen Unfallstatistik.
  • Weitere Merkmale: Jahresfahrleistung, Garage, Alter der Fahrer, Nutzung des Fahrzeugs, Stellplatz und Selbstbeteiligung.

Besonderheiten für Fahranfänger

Fahranfänger zahlen wegen des statistisch höheren Risikos oft hohe Beiträge. Möglichkeiten zur Entlastung sind die Mitversicherung im Vertrag der Eltern, die Übernahme einer günstigeren SF-Klasse (Zweitwagenregelung), ein Tarif mit Fahrerkreis, eine höhere Selbstbeteiligung sowie ein Fahrzeug mit niedriger Typklasse. Die Probezeit hat in der Regel keinen unmittelbaren Einfluss auf den Beitrag, wirkt aber bei Verstößen auf den Führerschein (siehe Probezeit).

Wechsel und Kündigung

Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch. Das ordentliche Kündigungsrecht gilt zum Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel mit einer Frist von einem Monat. Bei dem häufigen Ablauf zum 31. Dezember bedeutet das: die Kündigung muss dem Versicherer spätestens am 30. November zugehen. Zusätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, nach einem Schadenfall sowie bei einem Fahrzeugwechsel. Die Frist beträgt dabei in der Regel einen Monat nach Zugang der Mitteilung beziehungsweise Schadenregulierung. Beim Verkauf des Fahrzeugs geht die Versicherung grundsätzlich auf den Käufer über, der Verkauf ist dem Versicherer anzuzeigen. Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter sorgt dieser meist für die Abwicklung der Kündigung. Ein Tarifvergleich über Portale oder Verbraucherzentralen hilft bei der Auswahl, dabei sollten nicht nur Preis, sondern auch Leistungsumfang geprüft werden.

Verhalten nach einem Unfall

Ein Unfall ist dem Versicherer zeitnah zu melden. Der Schaden sollte dokumentiert werden, etwa mit Fotos und Zeugenangaben. Ein Schuldeingeständnis vor Ort ist zu vermeiden. Mehr zur Absicherung der Unfallstelle bietet die Seite Verhalten im Straßenverkehr.

Rabatte und Spartipps

Beiträge lassen sich über mehrere Wege beeinflussen: Jährliche statt monatliche Zahlung ist meist günstiger, ebenso eine begrenzte Jahresfahrleistung oder die Nutzung einer Garage. Rabatte bieten Tarife mit Werkstattbindung. Einsparungen sind jedoch nur sinnvoll, wenn der Versicherungsschutz im Schadenfall ausreicht. Verbraucherzentralen und Automobilclubs veröffentlichen Hinweise für den Vergleich.

Häufige Fragen

Ist Vollkasko Pflicht?

Nein, nur die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen verlangt der Geldgeber allerdings häufig eine Vollkasko.

Was passiert bei einem Verkauf?

Der Vertrag geht grundsätzlich auf den Käufer über. Verkäufer und Käufer sollten den Versicherer informieren (siehe Auto verkaufen).

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Meist vor der Kündigungsfrist im Spätherbst oder bei Beitragserhöhung. Der Preis sollte stets mit gleichem Leistungsumfang verglichen werden.

Wie wirkt sich ein Unfall auf die SF-Klasse aus?

Bei einem selbst verschuldeten Schaden mit Regulierung wird die Klasse meist zurückgestuft, der Beitrag steigt. Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen des Versicherers.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung. Wer die Fahrausbildung noch vor sich hat, kann im Verzeichnis passende Ausbildungsbetriebe finden: Fahrschulen in der Nähe finden.

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