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Auto zulassen

Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, muss es zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt bei der örtlichen Zulassungsbehörde, die meist im Straßenverkehrsamt angesiedelt ist. Sie gilt für Neufahrzeuge, Gebrauchtwagen, Umzüge in einen anderen Bezirk und Halterwechsel. Die Kfz-Zulassung umfasst die Erteilung der Betriebserlaubnis, die Ausgabe des Kennzeichens und die Aufnahme des Halters ins Fahrzeugregister.

Welche Unterlagen für die Zulassung nötig sind

Für die Zulassung eines Fahrzeugs werden üblicherweise benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Kfz-Versicherung (siehe Kfz-Versicherung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beziehungsweise bei Neufahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung (siehe Fahrzeugpapiere)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung bei Gebrauchtfahrzeugen (siehe Hauptuntersuchung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweiskopie des Halters

Welche Unterlagen genau gefordert werden, regelt die Behörde vor Ort. Eine Nachfrage vorab vermeidet unnötige Wege.

Ablauf der Zulassung

Bei der Zulassungsstelle werden die Unterlagen geprüft, die Fahrzeugdaten erfasst und das Kennzeichen zugeteilt (siehe Auto-Kennzeichen). Anschließend erhält der Halter die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Die Kennzeichenschilder werden bei einem Schilderpräger geprägt und mit der Zulassungsplakette der Behörde versehen. Viele Behörden bieten Terminvergabe online an, was Wartezeiten verkürzt. Gebühren für die Zulassung, Wunschkennzeichen und Reservierung sind bei der Behörde zu erfragen, sie unterscheiden sich je nach Zulassungsbezirk.

Online-Zulassung (i-Kfz)

Viele Zulassungsvorgänge lassen sich über die internetbasierte Fahrzeugzulassung abwickeln, etwa Neuzulassung, Wiederzulassung oder Umschreibung. Voraussetzung ist unter anderem ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, freigelegte Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren und eine passende eVB-Nummer. Die Plaketten und Dokumente kommen per Post. Das Angebot variiert je nach Behörde und Vorgang, daher ist ein Blick auf das Online-Portal der Zulassungsstelle hilfreich.

Ummeldung, Umschreibung und Halterwechsel

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist das Fahrzeug umzumelden. Ein Wechsel des Kennzeichens ist nicht zwingend, in vielen Fällen darf das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens wird das Fahrzeug auf den neuen Halter umgeschrieben. Dazu sind die Papiere des Vorbesitzers erforderlich (siehe Tipps zum Autokauf). Ist das Fahrzeug noch auf den Verkäufer zugelassen, kann es in manchen Fällen direkt umgeschrieben werden. Ansonsten ist eine Wiederzulassung nach Abmeldung nötig.

Abmeldung und Stilllegung

Wird ein Auto nicht mehr genutzt, kann es vorübergehend oder dauerhaft abgemeldet werden. Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht, ebenso wird der Versicherer informiert. Wer das Fahrzeug verkauft, sollte sich beim Verkäufer an der Veräußerungsanzeige orientieren (siehe Auto verkaufen). Eine Abmeldung ist auch nötig, wenn das Fahrzeug in einen Gewahrsam im Ausland überführt wird oder verschrottet wird. Der Nachweis der Verschrottung erfolgt über einen anerkannten Verwertungsbetrieb.

Besonderheiten bei der Zulassung

  • Fahrzeuge mit Saison- oder H-Kennzeichen erfordern zusätzliche Angaben.
  • Elektrofahrzeuge erhalten auf Wunsch ein E-Kennzeichen (siehe E-Mobilität).
  • Minderjährige als Halter benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
  • Importierte Fahrzeuge benötigen zusätzliche Nachweise zur Betriebserlaubnis.

Zulassung von Fahrzeugen mit besonderer Nutzung

Wird ein Fahrzeug gewerblich genutzt oder auf eine Firma zugelassen, sind zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorzulegen. Für Anhänger, Motorräder und Wohnmobile gelten eigene Regeln bei Kennzeichen und Hauptuntersuchung. Auch die Kfz-Steuer richtet sich nach Fahrzeugart, Hubraum, Schadstoffausstoß und Zulassungsdatum und wird vom Zoll erhoben. Nach der Zulassung ist der Steuerbescheid abzuwarten und der Einzug der Steuer per Lastschrift zu beachten.

Fristen und Pflichten nach der Zulassung

Änderungen der Halteranschrift sind der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für Namensänderungen. Der Halter ist zudem für eine gültige Haftpflichtversicherung und rechtzeitige Hauptuntersuchung verantwortlich. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.

Häufige Fragen

Wo wird ein Fahrzeug zugelassen?

Bei der Zulassungsbehörde des Wohnorts beziehungsweise Firmensitzes des Halters.

Kann jemand anderes das Auto zulassen?

Ja, mit Vollmacht, Ausweiskopie des Halters und allen erforderlichen Unterlagen.

Wie lange dauert die Zulassung?

Mit vollständigen Unterlagen und Termin erfolgt sie meist beim Besuch der Behörde. Die Dauer hängt von Auslastung und Verfahren ab.

Was kostet die Zulassung?

Die Gebühren sind regional festgelegt und beim Straßenverkehrsamt zu erfragen.

Die Angaben sind allgemein gehalten, die Vorgaben der örtlichen Behörde sind maßgeblich. Das Fahrschulverzeichnis unterstützt bei der Wahl der Ausbildung: Fahrschulen in der Nähe finden.

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