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Auto-Kennzeichen

Das Auto-Kennzeichen gehört zu den auffälligsten Merkmalen eines Fahrzeugs. Es ordnet das Fahrzeug einem Halter und einer Zulassungsbehörde zu und ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Neben dem Standardkennzeichen gibt es Sonderformen wie Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen und das H-Kennzeichen für Oldtimer. Rund um das Kfz-Kennzeichen gelten klare Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Aufbau eines Kennzeichens

Ein deutsches Kennzeichen besteht aus drei Teilen: dem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk (ein bis drei Buchstaben, etwa für eine Stadt oder einen Landkreis), einer Erkennungsnummer aus Buchstaben und Ziffern sowie den Plaketten. Die Zulassungsplakette mit dem Landessiegel zeigt, dass die Zulassung durch die Behörde erfolgt ist. Die Plakette der Hauptuntersuchung trägt das Fälligkeitsjahr und den Monat (siehe Hauptuntersuchung). Am linken Rand zeigt das blaue Feld das Euro-Symbol mit dem Länderkennzeichen D.

Kennzeichen beantragen und anbringen

Das Kennzeichen wird im Rahmen der Zulassung bei der Zulassungsbehörde zugeteilt. Die Schilder werden von Schilderprägern hergestellt, häufig in der Nähe der Behörde, und anschließend mit Zulassungsplakette versehen. Nach der Zulassung ist das Kennzeichen vorn und hinten am Fahrzeug anzubringen. Es muss gut lesbar, sauber und nicht verdeckt sein. Weitere Schritte beschreibt die Seite Zulassung.

Wunschkennzeichen

Innerhalb des Zulassungsbezirks lässt sich die Buchstaben-Ziffern-Kombination oft selbst wählen, etwa Initialen oder ein Geburtsjahr. Die Kombination kann meist online beim Straßenverkehrsamt geprüft und gegen eine Gebühr reserviert werden. Nicht erlaubt sind Kombinationen mit verbotenen Bezügen, etwa zu verfassungsfeindlichen Organisationen. Die Reservierung gilt nur für begrenzte Zeit, die Dauer legt die Behörde fest.

Besondere Kennzeichenarten

  • Saisonkennzeichen: Das Fahrzeug ist nur im aufgedruckten Zeitraum zugelassen. Der Betriebszeitraum beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate. Typisch bei Motorrädern und Cabrios. Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden.
  • H-Kennzeichen: Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt, weitgehend original und in gutem Zustand sind. Es ermöglicht eine pauschale Kfz-Steuer und Zugang zu Umweltzonen.
  • E-Kennzeichen: Das angehängte E kennzeichnet reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybride und kann lokale Parkprivilegien ermöglichen (siehe E-Mobilität).
  • Wechselkennzeichen: Zwei Fahrzeuge teilen sich ein Kennzeichenpaar, wobei nur eines gleichzeitig im Verkehr sein darf. Es gibt zwei Schilderteile, von denen eines fest montiert bleibt.
  • Kurzzeitkennzeichen: Für Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen, zeitlich auf wenige Tage befristet.
  • Ausfuhrkennzeichen: Für Fahrzeuge, die ins Ausland ausgeführt werden.

Kennzeichenmitnahme und Umzug

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann das bisherige Kennzeichen grundsätzlich behalten werden. Die Ummeldung ist trotzdem erforderlich. Auch beim Fahrzeugwechsel innerhalb des Bezirks ist eine Mitnahme des Kennzeichens oft möglich, sofern es nicht anderweitig vergeben wurde. Die Details regelt die jeweilige Behörde.

Verlust, Diebstahl und Beschädigung

Ein verlorenes oder gestohlenes Kennzeichen sollte umgehend bei der Polizei angezeigt werden. Bei der Zulassungsbehörde wird anschließend ein neues Kennzeichen ausgegeben. Beschädigte oder unleserliche Schilder sind zu ersetzen. Das Fahren mit unlesbarem oder fehlendem Kennzeichen kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Fälschung oder Veränderung von Kennzeichen ist strafbar.

Pflege und Regeln im Alltag

Kennzeichen dürfen nicht verbogen, überklebt, mit Folien getönt oder mit Zierrahmen verdeckt werden, wenn dadurch Zeichen unlesbar werden. Auch Fahrradträger oder Anhänger, die das Kennzeichen verdecken, erfordern ein zusätzliches Kennzeichen. Bei Zweiradfahrzeugen gelten abweichende Maße, da kleinere Schilder verwendet werden. Bei der Reinigung hilft Wasser mit mildem Reinigungsmittel.

Verbotene Zeichenfolgen und Auswahlregeln

Bei der Vergabe sind Kombinationen mit Bezügen zu verbotenen Organisationen ausgeschlossen. Die Zulassungsbehörde prüft jeden Wunsch einzeln und kann ihn ablehnen. Damit gilt, dass nicht jede gewünschte Kombination vergeben wird.

Häufige Fragen

Wer vergibt ein Kennzeichen?

Die örtliche Zulassungsbehörde, die dem Straßenverkehrsamt zugeordnet ist, teilt das Kennzeichen bei der Zulassung zu.

Kann ein altes Kennzeichen beim Autokauf weitergenutzt werden?

Das Kennzeichen gehört nicht zum Fahrzeug. Ein neuer Halter kann es nur übernehmen, wenn es vom bisherigen Halter reserviert und weitergegeben wurde. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Behörde nötig.

Was kostet ein Kennzeichen?

Die Kosten setzen sich aus Behördengebühr und Schilderpreis zusammen und unterscheiden sich nach Region. Aktuelle Gebühren sind beim Straßenverkehrsamt zu erfragen.

Ist ein Wunschkennzeichen Pflicht?

Nein. Wird keines gewählt, vergibt die Behörde eine Kombination automatisch.

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