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Fahrzeugpapiere

Zu jedem zugelassenen Fahrzeug gehören amtliche Dokumente. Die wichtigsten Fahrzeugpapiere sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie ersetzen seit 2005 den früheren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Wer ein Auto kauft, verkauft, zulässt oder ummeldet, kommt an diesen Dokumenten nicht vorbei. Ebenso wichtig sind Nachweise zur Hauptuntersuchung und zur Versicherung.

Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I entspricht dem früheren Fahrzeugschein. Sie enthält Angaben zum Halter, zum Kennzeichen, zur Fahrzeugidentifizierungsnummer, zum Fahrzeugtyp, zu technischen Daten wie Hubraum und Leistung sowie zum Datum der Erstzulassung. Dieses Dokument ist bei jeder Fahrt mitzuführen und Polizei und Kontrollstellen auf Verlangen auszuhändigen. Fehlt es, droht ein Verwarnungsgeld.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief und dient als Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Er wird bei Verkauf, Finanzierung oder Ummeldung benötigt. Teil II gehört nicht ins Fahrzeug, sondern an einen sicheren Ort zu Hause. Wer beide Teile im Auto lässt, erleichtert Dieben den Verkauf des gestohlenen Fahrzeugs. Bei finanzierten Fahrzeugen verwahrt oft die Bank Teil II.

Weitere wichtige Unterlagen

  • Führerschein: Muss beim Fahren mitgeführt werden.
  • Bericht der Hauptuntersuchung: Dokumentiert Mängel und Fälligkeit (siehe Hauptuntersuchung).
  • Versicherungsunterlagen: Versicherungsschein und Nachweis über die Kfz-Haftpflicht (siehe Kfz-Versicherung).
  • Serviceheft und Rechnungen: Nachweis der Wartung, wichtig für den Wiederverkaufswert.
  • Bedienungsanleitung und Übereinstimmungsbescheinigung (COC): Letztere bei Importfahrzeugen und teilweise bei Neuzulassungen.

Verlust oder Diebstahl der Papiere

Gehen Zulassungsbescheinigungen verloren oder werden sie gestohlen, ist der Verlust zunächst bei der Polizei anzuzeigen. Die Zulassungsbehörde stellt anschließend Ersatz aus. Dafür sind in der Regel Personalausweis, Anzeigebestätigung und bei Teil II gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung erforderlich. Der Ersatz kostet Gebühren, die je nach Behörde unterschiedlich sind. Wer den Führerschein verloren hat, findet Hinweise unter Führerschein verloren.

Papiere beim Autokauf und Verkauf

Beim Kauf ist die Übergabe beider Zulassungsbescheinigungen entscheidend. Die Angaben in den Papieren sollten mit dem Fahrzeug abgeglichen werden: Fahrzeugidentifizierungsnummer, Kilometerstand, Anzahl der Vorbesitzer. Auffälligkeiten sprechen für Vorsicht (siehe Tipps zum Autokauf und Auto verkaufen). Für die Zulassung auf den neuen Halter sind beide Teile vorzulegen (siehe Zulassung).

Änderungen eintragen lassen

Ändern sich Angaben, etwa Name, Anschrift oder technische Daten durch Umbauten, müssen die Papiere angepasst werden. Dies übernimmt die Zulassungsbehörde. Bei technischen Änderungen ist zusätzlich eine Abnahme durch eine Prüforganisation notwendig, damit die Betriebserlaubnis erhalten bleibt.

Digitale Zulassung und neue Dokumente

Seit der Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) lassen sich Zulassungsvorgänge teilweise online abwickeln. Dabei werden Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen freigelegt und digital eingegeben. Die Papierbescheinigungen bleiben dennoch das maßgebliche Dokument. Wer Vorgänge online durchführt, erhält neue Plaketten und gegebenenfalls aktualisierte Bescheinigungen per Post. Die Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Behörde, ein Blick auf die Webseite der Zulassungsstelle gibt Auskunft.

Sichere Aufbewahrung

Zu Hause sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Versicherungsunterlagen und die Kaufverträge in einer Mappe gesammelt werden. Von der Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Fotokopie zu Hause als Gedächtnisstütze nützlich, falls das Original verloren geht. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer lässt sich so schnell nachschlagen. Für Werkstattbesuche genügt in der Regel die Teil I.

Papiere im Ausland

Bei Reisen ins Ausland ist die Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls mitzuführen. Für einige Länder werden zusätzliche Dokumente wie eine grüne Versicherungskarte empfohlen oder verlangt (siehe Fahren im Ausland). Teil II bleibt zu Hause.

Häufige Fragen

Müssen beide Teile ständig im Auto liegen?

Nein. Nur Teil I ist mitzuführen. Teil II sollte getrennt aufbewahrt werden.

Reicht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung?

Nein, bei Kontrollen ist das Original vorzulegen. Eine digitale Kopie ersetzt es derzeit nicht.

Was tun bei Umzug?

Die Adressänderung ist der Zulassungsbehörde zeitnah zu melden, damit die Papiere angepasst werden.

Wo wird Ersatz beantragt?

Bei der zuständigen Zulassungsbehörde, bei Verlust nach Anzeige bei der Polizei.

Weitere Informationen rund ums Auto enthält die Seite Tipps rund ums Autofahren. Wer noch keinen Führerschein hat, findet im Verzeichnis passende Betriebe: Fahrschulen in der Nähe finden.

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